
Im Schweizerischen Zollmuseum gibt es eine Ausstellung über verbotene SouvenirsElefantenstoßzähne und Taschen aus Alligatorleder
Daß die Einfuhr von Objekten aus Elfenbein, von Taschen aus Alligatorleder und von anderen Produkten aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten in die Schweiz strengstens verboten ist oder einer CITES-Bewilligung bedarf, sei allgemein bekannt so das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
Doch viele wüßten zum Beispiel nicht, daß es in manchen Ländern auch verboten ist, am Strand eingesammelte Muscheln als Souvenir mitzunehmen, so das BAZL.
Um die Öffentlichkeit für die durch das CITES-Abkommen geschützten Arten zu sensibilisieren und die wichtige Rolle des Zolls in diesem Bereich hervorzuheben, eröffnet das Schweizerische Zollmuseum zum Saisonauftakt 2025 am Sonntag, dem 20. April 2025, die neu inszenierte Ausstellung «Artenschutz geht uns alle an».
Die Besucher erwartet eine Vielzahl von Neuerungen, darunter ein interaktives Spiel, ein Kinosaal und zwei rund zwei Meter lange Elefantenstoßzähne.
Jedes Jahr beschlagnahmt das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) Waren, die gegen die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) verstoßen, welches von der Schweiz mitbegründet und mittlerweile von über 180 Ländern unterzeichnet wurde.
Das CITES-Abkommen regelt den internationalen Handel mit freilebenden Tieren und Pflanzen und schützt auf diese Weise über 40.000 gefährdete Arten.
Die BAZG-Mitarbeitenden haben verschiedene Schmuggelwaren im Visier, darunter Taschen und Uhrenarmbänder aus Reptilienleder, kostbare Shahtoosh-Wollschals, ausgestopfte Tiere, Objekte aus Elfenbein und vieles mehr.
Bußgeld bis 1.000.000 Franken
Bei Verstoß gegen die Einfuhrbestimmungen werden nicht nur die Waren beschlagnahmt, sondern es drohen auch ein Bußgeld in der Höhe von 100 bis 1 000 000 Franken und eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Ein zentraler Aspekt im Kampf gegen den illegalen Handel mit geschützten Arten ist – neben der entsprechenden Ausbildung des Zollpersonals, das von speziell trainierten Hunden unterstützt wird – die Sensibilisierung.
Außerdem trage die enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden maßgeblich zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Handels von geschützten Arten bei, so das BAZL.
Neu-inszenierte Ausstellung
Die neu inszenierte Ausstellung «Artenschutz geht uns alle an», die in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) realisiert wurde und im Schweizerischen Zollmuseum in Cantine di Gandria zu sehen ist, illustriert die verschiedenen Aspekte des CITES-Abkommens und sensibilisiert die Besucher für die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen und die wichtige Rolle des BAZG in diesem Bereich.
Kabinett des Grauens und Kinosaal
Ein Teil der vom BAZG beschlagnahmten Waren landet in der Asservatenkammer des BLV.
Das Schweizerische Zollmuseum stellt eine Auswahl davon im sogenannten «Kabinett des Grauens» aus, einem Raum voller exotischer und ungewöhnlicher Objekte, wie einem Eisbärenfell mitsamt Kopf, Elfenbeinschnitzereien, Tierschädel aller Arten und Größen, ausgestopften Schlangen, Orchideensuppen und vielem mehr.
Neben einem Spiel für die Kinder, interaktiven Videos und zwei lebensgrossen Elefantenstoßzähnen gehört zu den Neuerungen des Schweizerischen Zollmuseums in diesem Jahr auch ein Kinosaal.
Weiterhin zu sehen sind zudem die nun fest etablierte Ausstellung «Eine Geschichte von Armut und Verfolgung» und die Fotoausstellung «Migration».
Das Museum läutet die neue Saison am Sonntag, dem 20. April 2025, ein und ist bis zum 19. Oktober 2025 immer dienstags bis sonntags, von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.
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(pd)
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