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Ja zum neuen Kurtaxenreglement in Fiesch

Ja zum neuen Kurtaxenreglement in Fiesch

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Philippe Sproll – Geschäftsführer Aletsch Arena AG. 

Das Stimmvolk der Gemeinde Fiesch hat an der gestrigen Urversammlung vom 7.12.2023 die neue Vorlage des Kurtaxenreglements einstimmig angenommen.

Das Stimmvolk bekennt sich damit zum Tourismus in der Region und steht für die entsprechenden reglementarischen und finanziellen Grundlagen ein. Mit dem Entscheid ist ein weiterer Meilenstein für ein destinationsweites, harmonisiertes Kurtaxenreglement in der Aletsch Arena erreicht.

Mit den Bundesgerichtsentscheiden vom September 2023 wurden die Kurtaxenreglemente in den Gemeinden Riederalp und Bettmeralp bestätigt. Fünf von sechs Destinationsgemeinden der Aletsch Arena verfügen damit über ein rechtsgültiges Reglement. In der Gemeinde Fiesch wurde die Beschwerde gegen Artikel 6 des Kurtaxenreglements vor Bundesgericht angenommen. Damit wurde der entsprechende Artikel, in welchem die durchschnittlichen jährlichen Belegungsgrade von Zweitwohnungen zur Ermittlung der Kurtaxenpauschalen festgelegt sind, aufgehoben.

Die Argumentation des Bundesgerichts stützte in allen Urteilen auf die durch die HES-SO und im Auftrag der Gemeinden der Aletsch Arena durchgeführte Umfrage von 2022, mit welcher die durchschnittlichen Belegungsgrade in den Gemeinden der Aletsch Arena nach wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt wurden. Die Resultate der Umfrage zeigten, dass entgegen den Belegungsgraden im Reglement, die Zweitwohnungen auf der Fiescheralp durchschnittlich weniger häufig belegt sind als im Dorf. Damit war die Gemeinde aufgefordert, die Belegungsgrade im Verhältnis der Sektoren (Dorf und Fiescheralp) entsprechend anzupassen.

Der Gemeinderat hat aufgrund der Erkenntnisse aus den Bundesgerichtsurteilen vom September 2023 eine neue Vorlage der durchschnittlichen Belegungsgrade erarbeitet. «Gestützt haben wir die neue Vorlage massgeblich auf die vom Bundesgericht anerkannten Resultate aus der HES-SO Umfrage. Gleichzeitig war es uns ein Anliegen, dass die neue Vorlage im Verhältnis zu den Kurtaxenreglementen in den weiteren Destinationsgemeinden steht», so Bruno Margelisch, Gemeindepräsident.

An der gestrigen Urversammlung nahm das Stimmvolk die neue Vorlage einstimmig an. Das positive Resultat ist ein weiterer Meilenstein für ein rechtsgültiges Kurtaxenreglement in allen sechs Destinationsgemeinden der Aletsch Arena. Margelisch anerkennt die Unterstützung der Bevölkerung: «Die Abstimmung zeigt, dass sich die Bevölkerung weiter für den Tourismus in der Region und für gesicherte rechtliche Grundlagen der Tourismusfinanzierung einsetzt. Dies ermöglicht die Weiterführung einer strategischen, qualitätsvollen und bedürfnisorientierten Angebots- und Tourismusentwicklung in der Region.»

Im nächsten Schritt erfolgt die Eingabe der Grundlagen beim Kanton und deren Homologation durch den Staatsrat. Mit dem Entscheid des Staatsrats ist das Kurtaxenreglement vollständig rechtsgültig.

Bei Rückfragen: Philippe Sproll – Geschäftsführer Aletsch Arena AG, 3983 Mörel-Filet

+41 27 928 58 58; Philippe.Sproll@AletschArena.ch

Was beinhaltet das neue Kurtaxenreglement? Die neue Kurtaxenregelung beinhaltet ein System mit einer pauschalen Abrechnung für Ferienwohnungen. Die durchschnittliche Belegungsrate der Ferienwohnungen dient als Grundlage für die Berechnung der Pauschale, die sich aus der Gesamtzahl der Übernachtungen in den Zweitwohnungen, geteilt durch die Anzahl der Betten, ergibt. Hotellerie, Gruppenunterkünfte und Campings rechnen weiterhin effektiv ab.

Über die Aletsch Arena AG Die Aletsch Arena AG vermarktet das Gebiet rund um Riederalp, Bettmeralp und Fiesch-Eggishorn. Sie führt im Auftrag der Gemeinden Mörel-Filet, Riederalp, Fiesch, Bettmeralp, Fieschertal und Lax, der Aletsch Bahnen und dem Verein Aletsch Tourismus die Aufgaben Information, Animation, Werbung und Verkauf für den örtlichen Tourismus in der Aletsch Arena aus. Daneben übernimmt der Verein Aletsch Tourismus die Interessenvertretung gemäss dem kantonalen Tourismusgesetz. Durch diese neue Organisation (seit 1. November 2015) zählt die Aletsch Arena AG zu den grössten Tourismusunternehmen im Wallis. www.AletschArena.ch


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