
Kantonale Abstimmung – Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ)
Das Walliser Stimmvolk wird am 3. März 2024 über die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ) abstimmen.
Der Abstimmungstext verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und dem Detailhandel mehr Handlungsspielraum einzuräumen.
Dabei wird die Aufrechterhaltung des Schutzes der Arbeitnehmer gewährleistet, betont die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit. Weiter heißt es:
Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonntage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert.
Der den Walliser Bürgern vorgelegte Entwurf gibt den Läden hinsichtlich der Ladenschlußzeiten mehr Spielraum. Wie bisher wird die Öffnungszeit nicht festgelegt.
Im Vergleich zur aktuellen Gesetzgebung wird die reguläre Ladenschlußzeit von 18.30 Uhr auf 19.00 Uhr verlegt.
Die Öffnungszeiten an Samstagen und vor Feiertagen bleiben gleich, mit einer Schließung um 17.00 Uhr.
Am 24. Dezember werden die Läden um 16.00 Uhr anstatt wie heute um 17.00 Uhr schliessen müssen.
Um der Entwicklung von vollautomatischen Läden Rechnung zu tragen, werden diese nun im Gesetz mit der Möglichkeit der Öffnung an allen Wochentagen bis 22.00 Uhr erwähnt.
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen eine angemessene Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten vor, mit dem Ziel, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der verschiedenen Wirtschaftsakteure sowie der Konsumenten zu finden.
Bezüglich der touristischen Orte werden die aktuellen Bestimmungen übernommen. Die Läden haben somit die Möglichkeit, während der ganzen Woche sowie an Sonn- und Feiertagen bis 21.00 Uhr geöffnet zu sein.
Die touristischen Orte werden jedoch nicht mehr direkt vom Staatsrat in einem Reglement aufgelistet. Künftig werden die Gemeinden ihre touristischen Orte in einem Gemeindereglement definieren müssen, anhand von Kriterien, die der Staatsrat in einer Verordnung festlegen wird.
Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen des gesunden Wettbewerbs festlegen.
Der Kanton Wallis bleibt restriktiver als die große Mehrheit der Kantone. Darüber hinaus werden die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer von dieser Revision nicht tangiert.
Diese Revision wird den Walliser Bürgern vorgelegt, da ein Referendumsbegehren formell zustande gekommen ist. Die Walliser Regierung empfiehlt die Annahme der Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung, die am 11. Mai 2023 vom Großen Rat verabschiedet wurde.
(pd)