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Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2022

Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2022

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Der Staatsrat hat über die beiden von der FDP eingereichten Vorstöße gegen die vom Staatsrat vorbereitete erläuternde Broschüre für die kantonalen Volksabstimmungen vom 27. November 2022 entschieden.

Er vertritt die Auffassung, daß auch wenn die Frage vom Großen Rat entschieden werden muß, daß die Kritik der FDP an der erläuternden Botschaft nicht so wichtig oder schwerwiegend ist, daß sie ein Eingreifen des Staatsrats und eine Korrektur und anschließenden Neudruck der erläuternden Botschaft rechtfertigen würde.

Folglich werden die Abstimmungen beibehalten, so der Staatsrat.

Am 10. Oktober reichte die FDP beim Großen Rat zwei Beschwerden gegen die kantonale Volksabstimmung vom 27. November 2022 ein. Die Beschwerden beziehen sich auf mehrere Passagen der erläuternden Botschaft, die von der FDP als problematisch erachtet werden.

Letztere verlangt, daß die Broschüre geändert wird, da ansonsten die Abstimmungsergebnisse für ungültig erklärt werden müssten.

Der Große Rat hat diese Beschwerden als Gegenstand seiner Zuständigkeit an den Staatsrat weitergeleitet, soweit sie sich gegen die Vorbereitungshandlungen für die kantonale Abstimmung richten.

Der Staatsrat hat über diese beiden Texte entschieden. Formal betrachtet er sie als Vorstöße im Sinne des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (Art. 212), deren Ziel es ist, den Staatsrat über allfällige Mängel bei der Vorbereitung des Urnengangs in Kenntnis zu setzen, damit dieser die nützlichen Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Unregelmäßigkeiten ergreifen kann.

Zum Inhalt vertritt der Staatsrat die Auffassung, daß, auch wenn die Frage vom Großen Rat entschieden werden muß, die Kritik der FDP an der erläuternden Botschaft a priori nicht von solcher Bedeutung oder Schwere ist, daß sie ein Eingreifen des Staatsrats und die Korrektur und anschließende Neuauflage der erläuternden Botschaft rechtfertigen würde.

Wobei sich ungeachtet der Einstuftung der „Bedeutung oder Schwere“ sich fragt, warum nicht wenigstens in den digitalen Unterlagen die offenbar zu recht beanstandeten Punkte nicht korrigiert / angepaßt werden.

Worum geht es konkret, was sind die Vorwürfe?

Beschwerden der FDP Wallis

(rm)

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