
Kantonsregierung Graubünden zu den Wolfsabschüssen: „Positives Fazit“ gezogen +++ Bündner wollen vom Wallis lernen
Der nachfolgende Beitrag erschien zuerst in der Rhätischen Zeitung, wird aber, weil der Wolf auch im Wallis ein großes Thema ist, hier ebenfalls wiedergegeben.
In den vergangenen zwei Monaten hat der Kanton Graubünden basierend auf dem revidierten Jagdgesetz erstmals Wölfe proaktiv reguliert.
Dabei erlegte die kantonale Wildhut zwischen dem 1. Dezember 2023 und 31. Januar 2024 insgesamt zwölf Wölfe.
Weitere acht Tiere aus denselben Rudeln hatte die Wildhut bereits vor dem 1. Dezember erlegt. Trotz der kurzen Regulationszeit konnten rund zwei Drittel der zum Abschuß bewilligten Tiere erlegt werden, so die bündner Regierung.
Der Kanton Graubünden hatte bis Ende November 2023 im Rahmen sogenannter reaktiver Abschußbewilligungen den Abschuß von 17 Wölfen aus fünf Wolfsrudeln verfügt.
Basierend auf der revidierten Jagdgesetzgebung und mit Bewilligung des Bundesamts für Umwelt verfügte der Kanton Ende November über die proaktive Regulierung den Abschuß von weiteren 27 Wölfen.
Geplant war dabei die vollständige „Entnahme“ der Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn sowie die Regulierung der beiden Rudel Jatzhorn und Rügiul.
Naturschutz-Beschwerde: 13 Wölfe nicht geschossen
Eine Beschwerde mehrerer Naturschutz-Organisationen beim Bundesverwaltungsgericht hat am 7. Dezember 2023 die Regulation der beiden Rudel Jatzhorn bei Davos und Rügiul im Puschlav sowie die Entnahme der beiden Rudel Stagias und Vorab in der Surselva gestoppt.
Durch die Beschwerde waren rund 13 Wölfe weniger zum Abschuß freigegeben.
Weiteren sieben Abschüssen wurden durch die Beschwerde die erschwerenden Auflagen der reaktiven Regulierung auferlegt, namentlich die gezielte Tötung einzelner Wölfe eines Rudels, um eine erzieherische Wirkung zu bewirken.
Zwei Drittel der Abschußverfügungen umgesetzt
«In der Summe wurden von den 31 bis Ende Januar 2024 zugelassenen Abschüssen deren 20 getätigt», sagt Arno Puorger, Abteilungsleiter Großraubtiere beim Amt für Jagd und Fischerei.
Dies entspräche rund zwei Drittel der zum Abschuß bewilligten Tiere.
Bis Ende März 2024 darf der Kanton Graubünden im Rahmen sogenannt reaktiver Bewilligungen aus den Rudeln Stagias und Vorab noch je einen Jungwolf erlegen.
Schnell: Trotz Naturschutz-Beschwerden viele Wölfe abschossen
Normalerweise mahlen Behördenmühlen bekanntermaßen sehr langsam, hier allerdings ging alles sehr schnell voran.
Die Kantonsregierung bedauert, daß die Ziele nicht in allen Rudeln erreicht werden konnten.
Angesichts des außerordentlich großen Einsatzes und der professionellen Umsetzung durch die kantonale Wildhut zeigt er sich jedoch über die erste proaktive Regulation in der verkürzten Frist zufrieden.
Denn bereits im Vorfeld war den Verantwortlichen bewußt, daß die proaktive Regulation in dieser kurzen Frist eine große Herausforderung darstellen und der Kanton Graubünden damit Neuland betreten wird, zumal es sich bei Wölfen um sehr lernfähige Tiere mit großen Streifgebieten handelt, so der Kanton.
Nächste Abschüsse bereits in Planung
Eine Analyse der gemachten Erfahrungen werde nun aufzeigen, was für die nächste Phase der Wolfsregulation verbessert werden kann.
In diese Analyse miteinfließen wird auch die Unterstützung der Sonderjagd während der ersten drei Wochen im Dezember.
Durch die Beschwerden der Naturschutzorganisationen konnte aber auch die Sonderjagd nur in vereinzelten Regionen und an wenigen Tagen zum Einsatz gelangen, bedauert die Kantonsregierung.
Wie die Bündner Jägerschaft in der nächsten Regulationsperiode eingesetzt wird, werden das Amt für Jagd und Fischerei und der Bündner Kantonale Patentjägerverband gemeinsam in den kommenden Monaten beschliessen.
Nächste „Regulationsphase“ ab September: Auch vom Wallis will man lernen
Die nächste gesetzlich vorgesehene Regulationsperiode beginnt am 1. September 2024 und dauert bis 31. Januar 2025 an.
Im Hinblick darauf ist das zuständige Amt für Jagd und Fischerei bestrebt, sowohl von den eigenen als auch außerkantonalen Erfahrungen zu lernen und zu profitieren.
Inwiefern sich die Eingriffe auf den kantonalen Wolfsbestand und die Schadensentwicklung in der Landwirtschaft auswirken, wird erst im Verlauf des Jahres sichtbar werden.
(rm, pd)