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Illegale Baubewilligungen beim Önopark „Les Celliers de Sion“

Illegale Baubewilligungen beim Önopark „Les Celliers de Sion“

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Der Staatsrat hat entschieden, das betreffend der kantonalen Baukommission (KBK) eröffnete Oberaufsichtsverfahren im Baurecht in der Angelegenheit der «Celliers de Sion» abzuschließen.

Denn er sei zum Schluß gekommen, daß die KBK, unter Einbeziehung der 2013 und 2015 erteilten Baubewilligungen, die rechtskonforme Wiederherstellung und Nutzung des Gebäudes angeordnet und erreicht hat.

Dabei berücksichtigte die KBK auch die Schlußfolgerungen, zu denen Professor Dubey in einem im Auftrag des Staatsrats erstellten Rechtsgutachten gekommen war.

2019 nahm der Große Rat ein Postulat mit dem Titel «Sind die Baubewilligung sowie die Wohn- und Betriebsbewilligung für die «Celliers de Sion» in der geschützten Landwirtschaftszone rechtskonform?» an.

Um dieser Sache nachzugehen, holte der Staatsrat ein Rechtsgutachten von Prof. Jacques Dubey ein, ordentlicher Professor am Lehrstuhl für Staatsrecht der Universität Freiburg.

Insbesondere betonte Prof. Dubey in seinem Gutachten, daß die Dossiers von der kantonalen Baukommission (KBK), dem kantonalen Bausekretariat (KBS) sowie von den beteiligten kantonalen Organen unter rein verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten zwar absolut korrekt geführt wurden.

Nicht zonen-konforme illegale Bauten in der Landwirtschaftszone?

Er stellte jedoch fest, daß die KBK das geltende Recht bewußt weit ausgelegt hat und daß ihre anfänglich entgegenkommende Haltung dazu führte, daß ein Gebäude, das in schwerwiegender und offensichtlicher Weise nicht zonenkonform war, in ebendieser Zone errichtet und mit endgültigen und rechtskräftigen Bewilligungen betrieben wurde.

Mehrere „Fehlfunktionen“ bei der Kt. Baukommission

Da er mehrere Fehlfunktionen bei der KBK feststellte, empfahl Prof. Dubey dem Staatsrat, diese zu verpflichten, die rechtmäßige Wiederherstellung des Gebäudes der «Celliers de Sion», in bezug auf die unter Verstoß gegen die Baubewilligungen von 2013 und 2015 ausgeführten Bauarbeiten, zu prüfen und dann zu veranlassen.

In der Tat hätten diese Bauarbeiten zu einer zunehmend gewerblichen Nutzung des Gebäudes geführt, die mit der geschützten Landwirtschaftszone nicht zu vereinbaren ist.

2 Rechts-Varianten

Bei der rechtmäßigen Wiederherstellung gilt es nach Prof. Dubey, zwei Arten der widerrechtlichen Einrichtungen zu unterscheiden: solche, bei denen es die Verhältnismäßigkeit und der gute Glaube gebieten, sie ausnahmsweise und rückwirkend zu bewilligen, und solche, die nicht bewilligt werden können, da sie zu sehr vom erweiterten Konzept der Konformität mit der Landwirtschaftszone abweichen.

Oberaufsichtsverfahren gegen die Kt. Baukommission

Nachdem er die Schlußfolgerungen von Professor Dubey ausgewertet hatte, beschloß der Staatsrat im Dezember 2021, ein Oberaufsichtsverfahren im Baurecht über die KBK zu eröffnen.

Im Februar 2022 informierte die KBK den Staatsrat darüber, daß sie ein formelles baupolizeiliches Verfahren gegen die «Celliers de Sion» eröffnen würde.

Keine warmen Speisen mehr erlaubt

Bei der Untersuchung des Dossiers berücksichtigte die KBK die Empfehlungen von Prof. Dubey. In der Wiederherstellungsverfügung verlangte die KBK die Beseitigung aller Einrichtungen, die der Zubereitung von warmen Speisen dienen, die Entfernung aller Möbel und Materialien, die keinen Bezug zur Landwirtschaft haben, sowie die Umsetzung eines Konzepts für die Weindegustation, das sich von dem einer öffentlichen Gaststätte unterscheidet.

Nachdem die angeordneten Maßnahmen umfassend ausgeführt worden waren, bestätigte die KBK dem Staatsrat im Dezember 2022, daß die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands vollständig vollzogen und das baupolizeiliche Verfahren damit abgeschlossen sei.

Nach Prüfung des Dossiers hat der Staatsrat entschieden, das Oberaufsichtsverfahren über die kantonale Baukommission abzuschließen, denn er kommt zum Schluß, daß die KBK die erforderlichen Massnahmen gegenüber den «Celliers de Sion» ergriffen hat, um für die Einhaltung der Bau- und Raumplanungsgesetzgebung zu sorgen.

Außerdem ist er der Ansicht, daß die KBK den Empfehlungen von Professor Dubey hinreichend Folge geleistet hat, indem sie auch eine Interessenabwägung nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des guten Glaubens vorgenommen hat, um zu bestimmen, welche Einrichtungen toleriert werden können und welche nicht.

Kommentar

Bauten und Projekte in Landwirtschafts-Zonen

(rm, pd)
(Foto: Önopark Sitten)

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