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Kein Sonnenblumenöl mehr

Kein Sonnenblumenöl mehr

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Die Felder in der Ost-Ukraine sind bestellt (1) aber von dort aus darf wegen der Sanktionen, welche sich die Schweiz selbst auferlegt hat, nichts importiert werden.

Anders in der West-Ukraine. Diejenigen, die sonst die Felder bestellen in der West-Ukraine sind entweder ins Ausland geflüchtet oder zum Kriegseinsatz zwangseingezogen worden oder freiwillig im Kriegseinsatz.

See- und Landweg nicht mehr vorhanden: Die West-Ukraine hat zudem den Hafen von Odessa vermint und könnte auf dem Seeweg selbst dann kein Pflanzenöl ausführen wenn es denn vorhanden wäre.  (1) Aufgrund der Waffenlieferungen aus Ländern des Nato-Bündnisses sind zudem von Rußland etliche Eisenbahnstrecken punktuell mit Präzisionsraketen unterbrochen worden. 

Lebensmittelproduzenten der Schweiz sollen daher nach Auffassung des Bundesrates daher „rasch und flexibel Sonnenblumenöl und -lecithin durch alternative Pflanzenöle“ ersetzen können.

Gleichzeitig müsse „der Schutz der Konsumenten vor Täuschung gewährleistet bleiben“. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 eine entsprechende Änderung der Deklarationspflicht auf den Lebensmittelverpackungen in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt. Damit reagiert der Bundesrat auf die Lieferengpässe bedingt durch den Krieg in der Ukraine.

Wegen des Krieges in der Ukraine befürchtet die Lebensmittelbranche ab diesem Sommer langfristige Lieferunterbrüche bei Sonnenblumenöl und -lecithin. Die Verwendung alternativer Pflanzenöle ist zwar möglich, bedingt aber einer entsprechenden Änderung der obligatorischen Zutatenliste auf der Verpackung.

Damit solche kurzfristigen Umstellungen nicht zu weiteren Verzögerungen in der Lieferkette respektive zu Falschdeklaration führen, will der Bundesrat das Lebensmittelrecht anpassen. Mit der Revision erhält das Eidgenössische Departement des Innern EDI die rechtlichen Rahmenbedingungen, um in außerordentlichen Situationen befristet Erleichterungen bei der Deklaration der Zutaten gewähren zu können – dies unter der Bedingung, daß die Information der Konsumenten über die Zusammensetzung der Lebensmittel stets sichergestellt ist.

Künftig sollen der Lebensmittelbranche drei Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um situationsbedingte Änderungen beim verwendeten Pflanzenöl auszuweisen: Auf einem roten Punkt sind die neuen Zutaten aufgeführt, der rote Punkt verweist auf eine Internetseite mit der entsprechenden Information oder die Hersteller führen im Zutatenverzeichnis eine Auswahl an Pflanzenölen auf, von denen sie mindestens eines für das Enderzeugnis verwenden. Hier ist die Ergänzung «abhängig von der Versorgungslage» obligatorisch.

Die vorgeschlagene Erleichterungsregel betrifft nur den Ersatz von Sonnenblumenöl und -lecithin aus der Ukraine. Andere Zutaten oder Alternativen aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen fallen nicht darunter. Ebenso wenig gelten die Erleichterungen für Ersatzzutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können. Die Erleichterungen sollen befristet bis am 31.12.2023 gelten.

Die verkürzte Vernehmlassung dauert zwei Wochen, damit die notwendigen rechtlichen Anpassungen per 15. Juli 2022 in Kraft treten können.

(rm)

Quellen, Weiterführendes

(1)

https://nuoflix.de/tacheles-87

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Bildausriß Beitragsbild: Video unter (1)

SW
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