
Überparteiliches Komitee zur Klimagesetz-Abstimmung"Was hat der Staatsrat zu verbergen?"
Der Klimaplan sei bei der Abstimmung vom 24.11.2024 über das kantonale Klimagesetz ein wichtiges Dokument. Mit Erstaunen und Unverständnis hat das überparteiliche Komitee «Nein zum unnötigen, unrealistischen und teuren Klimagesetz» zur Kenntnis nehmen müssen, daß der Staatsrat den Entwurf zum Klimaplan von der Internetseite «Agenda 2030» des Kantons Wallis gelöscht hat. Dies sei inakzeptabel, so das Komitee
Auf der Internetseite www.vs.ch/de/web/agenda2030/klima konnte in der Vergangenheit der «Bericht Reduzierung» heruntergeladen werden. Auf dieser Seite steht neu: «Um Verwirrung zu vermeiden, wurden die externen Expertenberichte, die als Anregung für die Ausarbeitung des Klimaplans des Kantons Wallis erstellt wurden, von diesen Seiten entfernt. Diese Dokumente sind nicht Bestandteil des kantonalen Klimaplans. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt in Absprache mit den betroffenen Akteuren ausgearbeitet und …».
Offensichtlich versucht sich Staatsrat Schmidt vom Klimaplan zu distanzieren. Dies ist umso erstaunlicher, da der Klimaplan den Titel «Entwurf des Staatsrates» trägt und auf den Seiten 4 und 5 (von 74!) ein Vorwort von Staatsrat Roberto Schmidt enthält, so das Komitee, das weiter äußert:
Damit stellen sich zwangsläufig folgende Fragen: Warum distanziert sich Staatsrat Schmidt von seinem eigenen Klimaplan? Was hat der Walliser Staatsrat vor der Bevölkerung zu verbergen? Darf die Bevölkerung nicht wissen, was im Klimaplan steht?
Glücklicherweise ist der Klimaplan (Entwurf des Staatsrates) auch bei den Unterlagen des Grossen Rates, welche die Grundlage für die Entscheide im Parlament bildeten, abgelegt und somit öffentlich einsehbar – wenn auch etwas schwieriger zugänglich. Der Klimaplan ist unter https://parlement.vs.ch/app/de/link/188849 abrufbar, insofern der Staatsrat nicht auch noch dieses Dokument entfernen lässt.
Das überparteiliche Komitee «Nein zum unnötigen, unrealistischen und teuren Klimagesetz» erwartet vom Staatsrat, daß dieser den gelöschten Klimaplan wieder auf der Internetseite veröffentlicht. Schließlich handelt es sich um ein für die Meinungsbildung und Abstimmung relevantes Dokument.
Das Vorgehen des Staatsrates unterstreicht einmal mehr, daß das unnötige, unrealistische und teure Klimagesetz mit dem dazugehörenden, nun gelöschten Klimaplan abgelehnt werden muss. Darum ein klares Nein am 24.11.2024.
(pd, rm)