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Telefonanbieter zeigen sich uneinsichtig
Konsumentenschutz reicht Klage gegen „Sunrise“ einTelefonanbieter zeigen sich uneinsichtig

Konsumentenschutz reicht Klage gegen „Sunrise“ ein

Telefonanbieter zeigen sich uneinsichtig
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Sonnenaufgang bzw. „Sunrise“ heißt der Anbieter. Doch geht hier auch die Sonne für die Kunden auf?

Er behandelt seine Kundschaft regelwidrig findet der Konsumentenschutz und verklagt das Unternehmen wegen Verstoß gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Wie Swisscom und Salt erlaubt sich Sunrise, die Preise aufgrund der Teuerung zu erhöhen, ohne daß Kunden kündigen können. Das verstößt gegen Schweizer Recht.

Darüberhinaus akzeptiert der Anbieter Sunrise nur Kündigungen via Telefon oder Chat, was für die Betroffenen sehr aufwändig und zermürbend ist.

Der Konsumentenschutz taxiert dieses Geschäftsgebaren als unlauter und will, daß es gerichtlich verboten wird.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind oft zu Ungunsten der Konsumenten ausgestaltet. Besonders dreist sind jedoch die Telekom-Anbieter Sunrise, Salt und Swisscom vorgegangen.

Sie haben eine sogenannte Teuerungsklausel in ihre AGB aufgenommen.

Diese besagt, daß sie ihre Preise erhöhen (können), wenn der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) steigt.

Wenig erstaunlich: Sollte die Teuerung wieder sinken, sehen sie keine Verpflichtung vor, die Tarife nach unten anzupassen. Auch ein außerordentliches Kündigungsrecht ist ausgeschlossen.

Sunrise doppelt unfair

Diese Klausel im Kleingedruckten erachtet der Konsumentenschutz als mißbräuchlich und damit gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch als unwirksam.

Auch die Konsumenten sind damit nicht einverstanden: Auf einen Aufruf hin haben sich im letzten Jahr 3’300 Personen beim Konsumentenschutz gemeldet, die dieses Vorgehen ebenfalls ablehnen.

Kündigung nur mit Warten in Telefonschleife oder bis Chat-Mitarbeiter sich meldet

Sunrise führt in ihren AGB zudem eine weitere Klausel, die gegen die Interessen der Kunden gerichtet ist.

Diese können ihren Vertrag ausschließlich per Telefon und Chat kündigen, eine schriftliche Kündigung ist gemäß Sunrise ungültig. Aus vielen Rückmeldungen weiß der Konsumentenschutz, daß diese Kündigungsmöglichkeit nicht nur einengend, sondern auch sehr zeitaufwändig und zermürbend ist (z.B. lange Warteschlaufe bei Telefonanruf oder Hinhaltemanöver bei Chat-Kündigung).

«Oft schaffen es Kündigunswillige erst nach zig Anläufen, mit einer Person zu sprechen – die ihnen dann neue Produkte andrehen will, anstatt die Kündigung einfach zu akzeptieren», so Sara Stalder aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Konsumentinnen.

Keine Einsicht – Klage eingereicht

Der Konsumentenschutz hat alle drei Telekom-Unternehmen aufgefordert, die Teuerungsklausel wieder aus ihren AGB zu löschen.

Sunrise sollte auch die Kündigungsklausel wieder rückgängig machen.

Das Echo auf diese Aufforderung: Kein Anbieter ist bereit, auf die Klauseln zu verzichten.

Der Konsumentenschutz, der nach UWG klageberechtigt ist, hat Sunrise deshalb vor dem Bezirksgericht Zürich eingeklagt, da das Unternehmen beide Klauseln in den AGB führt.

Das Schlichtungsverfahren brachte keine Einigung.

Ziel des Verfahrens ist es, die unfairen Klauseln gerichtlich verbieten zu lassen.

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