
Krankenkassenprämien 2026 – Deutlicher Anstieg für alle AltersgruppenErneut "starker" Anstieg: 5,9% mehr
In einem weiteren Jahr seit den Corona-Maßnahmen steigen die Krankenkassenprämien abermals stark an.
Im Jahr 2026 werden die Krankenversicherungsprämien im Wallis erneut stark ansteigen. Die durchschnittliche Erwachsenenprämie (alle Modelle und Franchisen zusammen) wird um 21 Franken pro Monat steigen, was eine Zunahme von 5.9% entspricht.
Im Schweizer Durchschnitt beträgt die angekündigte Erhöhung 17 Franken pro Monat, was einem Anstieg von 4.4% entspricht.
Die Dienststelle für Gesundheitswesen schreibt dazu:
Trotz der grossen Anstrengungen, die im Kanton Wallis unternommen werden, um die Kosten einzudämmen (Zulassungsstopp neuer Ärzte, Planung der Spital- und Langzeitpflege, Regulierung der medizinisch-technischen Großgeräte), steigen die Prämien weiterhin deutlich an. Dies zeigt die Komplexität auf, das Gesundheitssystems zu steuern.
Der Anstieg im Wallis ist teilweise dadurch bedingt, da das Wallis im Vergleich zu anderen Kantonen eine ältere Bevölkerung hat. Dabei ist anzumerken, dass die Prämien im Wallis weiterhin die günstigsten der Westschweiz sind. Die Versicherten können oftmals Prämien sparen, indem sie das Versicherungsmodell, die Franchise oder die Krankenkasse wechseln. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur ermutigt die Versicherten daher, die Prämien zu vergleichen. Um Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu entlasten, ist im Budget 2026 des Kantons Wallis ein Betrag von 275.3 Millionen Franken vorgesehen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab einen Anstieg von 17 Franken pro Monat der durchschnittlichen Schweizer Prämie (+4.4%) bekannt (alle Versicherungsmodelle, Franchisen und Alterskategorien zusammen). Im Wallis beträgt der Anstieg 21 Franken, was einem Anstieg von 5.9% entspricht. Sie ist für alle Altersklassen erheblich. Der Bund erklärt diesen Anstieg insbesondere damit, dass die Bevölkerung im Wallis älter ist als im Schweizer Durchschnitt: Der Anteil der über 65-Jährigen beträgt im Wallis 21 % und im Schweizer Durchschnitt 19,5 %.
Der Prämienanstieg ist für alle Altersklassen erheblich.
Durchschnittliche Prämie Wallis 2026 | in CHF | Differenz in CHF |
Differenz in % |
Erwachsene | CHF 439.00 | CHF +24.00 | +5.8% |
Junge Erwachsene (19-25 Jahre) |
CHF 303.00 | CHF +13.00 | +4.6% |
Kinder (0-18 Jahre) | CHF 112.00 | CHF +7.00 | +6.5% |
Trotz dieser konsequenten Erhöhungen liegt die Walliser Durchschnittsprämie für Erwachsene immer noch 26 Franken unter der Schweizer Durchschnittsprämie. In der Westschweiz ist die Prämie im Wallis für alle Altersklassen am günstigsten.
Um Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Bezahlung ihrer Krankenversicherungsprämien zu unterstützen, wurde im Budget 2026 des Kantons Wallis einen Betrag von 275.3 Millionen Franken eingetragen. Dank des Beitrags des Bundes ist dies 7.4 Millionen mehr als 2025. Damit dürften mehr als 90’000 Versicherte eine Subvention erhalten, was 23% der Walliser Bevölkerung entspricht.
Massnahmen der öffentlichen Hand
Um die Prämienerhöhung einzudämmen, hat der Kanton im Rahmen seiner Kompetenzen mehrere Massnahmen ergriffen. So setzte er den Zulassungsstopp für neue Ärzte um, plante das Angebot an Spital- und Langzeitpflege, regulierte die medizinisch-technischen Grossgeräte und begünstigte die Gesundheitsförderung und die Prävention. Trotz dieser Bemühungen stiegen die Kosten pro Versicherten im 2024 weiter an (+6% im Wallis / +4.8% im Schweizer Durchschnitt), insbesondere unter dem Druck der Zunahme und der Alterung der Bevölkerung und des medizinischen Fortschritts. Dieser Anstieg war besonders ausgeprägt bei der Pflege zu Hause und in Pflegeheimen (+9.5%). In absoluten Zahlen ist bei der Spitalversorgung (+48 Millionen) und im Bereich Ärzte und Medikamente
(+41 Millionen) ebenfalls eine erhebliche Erhöhung zu verzeichnen.
Intervention beim BAG
Diese starken und wiederholten Anstiege verdeutlichen die Komplexität der Steuerung des Gesundheitssystems und bestätigen, dass seine Steuerung überarbeitet werden muss. Die eidgenössische Gesetzgebung überträgt den Kantonen wichtige Kompetenzen in den Bereichen Planung, Finanzierung und Aufsicht im Gesundheitswesen, doch in der Praxis ist der Handlungsspielraum der kantonalen Behörden sehr begrenzt.
Vor diesem Hintergrund ist der Bund aufgefordert, echte Reformen einzuleiten, um die Entwicklung der Gesundheitskosten einzudämmen.
Im Februar dieses Jahres legte somit eine Delegation der Conférence latine des affaires sanitaires et sociales (CLASS) dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ihre Besorgnis über die Finanzierung der KVG-Leistungen für ältere Menschen (4. Lebensalter) dar, deren Situation dringend geregelt werden müsste. Es wäre wünschenswert, dass das EDI diesen Vorschlag rasch voranbringen kann. Die Alterung der Bevölkerung stellt den Sektor vor neue grosse Herausforderungen, da sie zu einem Anstieg der Nachfrage nach Pflegeleistungen und zu einem Mangel an Ärzten und Pflegepersonal führt.
Um die für 2026 vorgeschlagenen Prämien zu senken, ersuchte der Kanton Wallis das BAG, bei den Versicherern zu intervenieren, die ihre Kostenprognosen zu hoch angesetzt hatten, sowie bei denjenigen, die ihre ungenügenden Reserven zu abrupt ausgeglichen hatten oder zu hohe Reserven besitzen. Diese Forderungen wurden nur teilweise berücksichtigt.
Individuelle Massnahmen zur Senkung der Prämienrechnung
Den Versicherten bleibt zur Senkung ihrer Prämienrechnung häufig nur der Wechsel der Krankenkasse, um die Erhöhung ihrer Prämienrechnung zu begrenzen. Tatsächlich ist fast die Hälfte der Versicherten bei einer Krankenkasse, deren Prämie über der durchschnittlichen Prämie im Wallis liegt. Wer sich für den Krankenversicherer mit der tiefsten Prämie entscheidet, kann bis zu 100 Franken pro Monat sparen. Auch durch den Wechsel des Versicherungsmodells oder der Franchise kann bei den Prämien gespart werden. Auf der Website des Bundes www.priminfo.admin.ch können alle im Kanton verfügbaren Prämien eingesehen werden.
Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln wollen, können dies ohne Einschränkung oder Nachteil unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand tun, sofern sie ihre Prämien beglichen haben. Der Versicherer darf das Aufnahmegesuch für die Grundversicherung nicht ablehnen, selbst wenn der Versicherte noch in medizinischer Behandlung ist. Die Kündigung oder der Änderungsantrag muss dem Krankenversicherer vor dem 30. November 2025 (Eingangsdatum des Schreibens) zugestellt werden. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben spätestens Mitte November per Einschreiben zu verschicken. Musterbriefe sind verfügbar unter www.vs.ch/de/web/ssp/pour-les-assurés.