
Kurtaxen: Abstrakter Streit um berechtigte Anliegen
Ein Gastbeitrag von Peter Koch
Die drei Organisationen der Ferienwohnungsbesitzer in der Aletsch-Arena kämpfen Schulter an Schulter für nachvollziehbare Kurtaxen.
Das derzeitige Hauptproblem ist die Antwort der Destinationsgemeinden auf die vom Bundesgericht hart kritisierten Berechnungsgrundlagen, die nach Ansicht der drei Interessengemeinschaften (IG) Riederalp, Bettmeralp und Fiescheralp nach wie vor nicht in Ordnung ist.
Gleichzeitig fühlen sich die «Zweitheimischen» auf Grund der gemachten Erfahrungen von den Entscheidungsträgern nicht ernst genommen.
Die drei IGs haben Verständnis für die Absicht der Aletsch Arena, die (Zitat) «attraktive Angebote und zukunftsrelevante Entwicklungen voranbringen» möchte.
Sie unterstützen deshalb diese Bestrebungen im Grundsatz. Mit dem Festhalten der Destinationsgemeinden an der für die Kurtaxe angewandten Berechnungsmethode sind die IGs jedoch dezidiert nicht einverstanden.
Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass die Ferienwohnungsbesitzer in der Aletsch-Arena mit 2,4 Millionen den Löwenanteil der insgesamt geschuldeten Kurtaxen von drei Millionen Franken erbringen.
Die Gründe für den Widerstand
Die IGs haben sich nach dem Bundesgerichtsentscheid bereit erklärt, bei der Erarbeitung des neuen Kurtaxenreglements konstruktiv mitzuarbeiten.
Dies wurde zwar vermerkt, aber der angebotene Einbezug in den Prozess hat nie stattgefunden, angeblich wegen «Zeitdruck».
Damit war der Weg verbaut, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu entwickeln, wie dies – nach Angaben des Walliser Tourismusobservatoriums – in anderen Fremdenverkehrsregionen möglich war.
Das neue Reglement basiert auf dem alten durchschnittlichen, vom Bundesgericht abgelehnten Belegungsgrad (statistischer Mittelwert). Aufgrund einer fundierten Mitgliederbefragung mit einer hohen Rücklaufquote von 61,9 Prozent kommen die IGs zweifelsfrei zum Schluss, dass die mit der HES-SO Wallis-Umfrage ausgewiesenen Belegungszahlen bei den Ferienwohnungen weit abseits der Realität sind. Als Folge davon sind die
Kurtaxenrechnungen explodiert – um bis zu 300 Prozent!
Das Bundesgericht seinerseits hat Zahlen von vergleichbaren Gemeinden beigezogen und zitiert 27, beziehungsweise 30 Logiernächte – weit entfernt von den 57 gemäss der HES-SO.
Es existieren nicht plausible Differenzen bei den Logiernächten (Betten mal Belegungsgrad mal Kurtaxe) zwischen dem Winter 2020/21 (684.843) und gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre (426.579), bei dem die 30 Logiernächte mal Personen mal Kurtaxe gerechnet wurden.
Es gibt diverse Ungereimtheiten u.a.: Wieso muss man für eine 5½-Zimmer-Wohnung mit sechs Betten auf der Fiescheralp (acht Monatsdestination) 1197 Franken Kurtaxe bezahlen und in Fiesch (ganz Jahresdestination) nur 567 Franken? Ist die Grundlage für diese Beträge korrekt?
Im Verwaltungsrecht gilt als allgemeiner Rechtgrundsatz, dass Zuwendungen, die aus einem nicht verwirklichten oder nachträglich weggefallenen Rechtsgrund erfolgen, zurückzuerstatten sind.
Die Aletsch-Arena hatte die Zweitwohnungsbesitzer nachweislich auf ihrer Webseite darauf hingewiesen, dass – sollte das Bundesgericht die Beschwerde gegen das Kurtaxenreglement gutheissen – der Differenzbetrag zurückerstattet oder verrechnet werde. Dies lehnt die Aletsch Arena heute jedoch kategorisch ab. Die Rechtsvertretung der drei IGs konstatiert deshalb ein «fehlendes Rechtsverständnis» seitens der Aletsch-Arena.
In der Aletsch-Arena wird kolportiert, die IGs hätten ihre Mitglieder aufgefordert, die Umfrage der HES-SO zu boykottieren. Das Gegenteil ist der Fall: Die IG-Mitglieder wurden nachweisbar ermuntert, an beiden Umfragen teilzunehmen. Die IGs haben nicht das geringste Interesse, ihre Mitglieder gegen die Tourismusorganisation aufzuwiegeln.
Vielmehr wissen sie die spürbar verbesserten Dienstleistungen und die diversen neuen Angebote in der einmaligen Feriendestination Aletsch Arena sehr zu schätzen.
Für die IGs Bettmeralp, Fiescheralp, Riederalp
Peter Koch