
Gedanken zum Jubiläum des ältesten Schwimmbades des Wallis
Ein Kommentar von Remo Maßat
Das älteste Schwimmbad des Wallis feiert demnächst Jubiläum.
Was dieses – auch – mit Freiheitsrechten zu tun hat.
Anläßlich der Eröffnung berichtet Coline Remy, Stadtarchivarin von Sitten, daß die Kirche nicht begeistert war:
„Das Schwimmbad fand schnell sein Publikum, auch wenn die Kirche diese Art von Einrichtung kritisch betrachtete. Die Frage nach gemischten Bädern wurde lange diskutiert, bevor sie eingeführt wurde. Man ging von den Fragen der öffentlichen Hygiene zur Entwicklung der sportlichen Betätigung und schließlich zur Freizeitgesellschaft über.“
Bei Eröffnung war die Kirche also kritisch, lange wurde nicht gerne gesehen, wenn Männer und Frauen zusammen die Badi benutzten. Oder gar ganze Familien mit Vater, Mutter und Töchtern und Söhnen in dieses Freibad gingen.
Die Geschlechtertrennung beim Baden in Europa ist inzwischen bzw. war weitgehend abgeschafft.
Doch heute haben wir es in Teilen Europas wieder soweit, daß Geschlechtertrennungen in Schwimmbädern eingeführt werden.
Gerichte befassen sich und sogar das Schweizerische Bundesgericht befaßt sich mit der Frage, ob Schülerinnen muslimischen Glaubens zum obligatorischen Schulschwimmen müssen. Das Bundesgericht entschied, es müssen auch muslimische Mädchen in geschlechtsreifem Alter am Schwimmunterricht teilnehmen. Zumindest dann, wenn die Schule dem Umstand der Geschlechtsreife Rechnung trägt. (Urteil 2C_1079/2012 vom 11. April 2013)
Frauen sollen nicht mit Männern und auch nicht mit Frauen anderer Religionen schwimmen dürfen
„Frauen und Männer sollen getrennt schwimmen können“, fordert in Deutschland ein Muslim, der ein Schwimmbad nur für Muslime errichtet wissen möchte. Es geht ihm nicht nur darum, daß Männer und Frauen getrennt schwimmen, sondern er fordert: „Doch vor allem sollten muslimische Frauen getrennt von Frauen anderer Religionsgemeinschaften schwimmen können. Das sei eine Vorschrift der vier Rechtsschulen des sunnitischen Islams. Aus diesem Grund sei das Frauenschwimmen an städtischen Schwimmbädern keine Lösung.“
In der Schweiz gab es mehrere Fälle, in denen sich Gerichte mit dem Schulschwimmen befassen mußten, weil muslimische Eltern ihre Kinder nicht zum obligatorischen Schwimmunterricht gehen lassen wollten.
Bis vor nach Straßburg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde geklagt, berichtet das St. Galler Tagblatt.
Es ist nicht allzulange her, da gab mußten sich Menschen in Europa gegen die Kirche das Recht erringen, mit der Familie, also mit Frau, Mann und Kindern, schwimmen gehen zu dürfen. Nicht nur in Sitten (Sion), auch in anderen Gegenden Europas, zum Beispiel im Münsterland.
Die Frage ist, wohin wollen wir in einer freiheitlichen Gesellschaft gehen?
Wollen wir wieder zurück in diese Zeit?
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