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Lastwagen-Stauraum und Stellplätze der A9 am «Steineji-See»

Lastwagen-Stauraum und Stellplätze der A9 am «Steineji-See»

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Einen See zuzuschütten und große (überdimensionierte?) Größen kommen nicht überall gut an.

Der VCS Wallis äußert sich zum Lastwagenstauraum und zu den Stellplätzen der A9 am «Steineji-See» wiefolgt:

Bereits 2020 erhoben der VCS Wallis und die Pro Natura Wallis Einsprache gegen den geplanten Lastwagenstauraum und die Stellplätze der A9 am «Steineji-See»; auch bekannt als «Volkigilla» und beliebtes Naherholungsgebiet.

Die Verbände betonen auch, dass sie nicht gegen den Standort der Raststätte an sich sind.

Damals wie heute sind sie der Meinung, dass die Parkplätze für Busse, Lastwagen, PWs, Motos, Camper, Autoladestationen plus den Stauraum mit über 300 Park- und Stellplätzen viel zu gross und um die Hälfte zu reduzieren seien.

Die Verbände stören sich neben der Überdimensionierung, vor allem daran, dass der Stauraum und weitere Lastwagenparkplätze just auf dem heutigen See geplant wurden, wodurch dieser mehr als zu einem Drittel zugeschüttet werden müsste.

Selbst die geplanten Ersatzmassnahmen im Westen in Form von Tümpeln würden diesen Verlust nicht wesentlich mildern.

Das Bundesamt für Raumplanung bezweifelte damals korrekt, dass die Standortgebundenheit nicht gegeben sei – sprich es kein «Muss» gibt – wonach der beliebte Baggersee für Stauraum und Lastwagenparkplätze zu einem Teil zugeschüttet werden müsste. In der Folge wurde der weitere Projektverlauf in Bundesbern sistiert.

Diesen März ging es plötzlich weiter und die Sistierung wurde aufgehoben. Inzwischen hat der Bund den nationalen Richtplan in einer Hauruck-Aktion zwar angepasst, jedoch bleibt die Anpassung des kantonalen Richtplanes weiter ausstehend.

Die Verbände kritisieren zu Recht, dass der Grundsatz der Koordination in so einem wichtigen Projekt nicht eingehalten wird.

Nach wie vor fehlt es an den planerischen Grundlagen für die Raststätte selbst.

Der VCS Wallis und die Pro Natura Wallis verlangen nun, dass die Planungsarbeiten erst fortgesetzt werden dürfen, wenn auch der kantonale Richtplan angepasst ist und schliessen inzwischen einen Gang ans Bundesverwaltungsgericht nicht aus.

(pd, rm)
(Foto: VCS Wallis)

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