
Leserbrief mit scharfer Kritik an Zermatt Bergbahnen
Kulanz sieht anders aus. Ein Leserbrief kritisiert die Zermatt Bergbahnen scharf.
Nach einem Unfall mit Rippenbruch konnte er sein Skiabo nicht nutzen, aber die Zermatt Bergbahnen erstatteten nicht einen einzigen Rappen zurück.
Die Bergbahnen beriefen sich auf die AGB, so der Leser:
Ich war 7 Tage, vom 10. -17. März, in Zermatt in den Skiferien.
Ich hatte am ersten Tag, an der ersten Abfahrt, einen Sturz.
Das Röntgenbild des Arztes ergab einen Rippenbruch. Fertig Skiferien.
Am nächsten Morgen ging ich zur Talstation der Matterhornbahn um meine Wochenkarte abzugeben. Ich fragte nach einer Rückvergütung, da ich eine 6 Tageskarte international, für sfr 490.00 gekauft habe und leider nur einen Tag Skifahren konnte. Ich legte das Arztzeugniss vom behandelnden Arzt vor, das bestätigte, dass ich nicht mehr Skifahren kann.
Die Antwort war, dass die Bergbahnen Zermatt keine Karten rückvergüten – ich müsse privat meine Ansprüche geltend machen.
Dies stehe so in den allgemeinen Vertragsbedingungen.
Auch nach meiner E-Mail, die ich den Berghahnen Zermatt geschrieben habe, erhielt ich die gleiche Antwort:
Die Bergbahnen Zermatt haben mir für einen Tag eine Leistung erbracht, und aber den Preis von 6! Tagen dafür erhalten.
Und verstecken sich dann hinter der Antwort, dass dies so im Kleingedruckten geschrieben steht.
Was passiert mit den über sfr 400.- die die Bergbahn eingenommen hat, ohne dafür einen Leistung zu erbringen?
Das ist für mich einfach nur geldgierig für mich das dritte und letzte mal Zermatt.
Mit freundlichem Gruss
J. Pfändler, aus 8212 Neuhausen am Rheinfall