Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Marco Schnydrig, Lukas Jäger, Diego Schmid u. Daniela Pollinger, SVPO:
Marco Schnydrig, Lukas Jäger, Diego Schmid u. Daniela Pollinger, SVPO:

Marco Schnydrig, Lukas Jäger, Diego Schmid u. Daniela Pollinger, SVPO:

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Geht es nach den SVPO-Politikern Marco Schnydrig, Lukas Jäger, Diego Schmid und Daniela Pollinger, sollen mehr Wölfe abgeschossen werden.
Sie fordern in einem Postulat, welches in der anstehenden März-Session behandelt werden wird eine striktere Anwendung des Jagdgesetzes im Wallis.
„Am 15. Juli 2021 trat die revidierte Jagdverordnung (JSV) in Kraft. Eine Regulierung des Wolfes ist bei Schäden gemäß Art. 4bis Abs. 2 JSV neu zulässig, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels innerhalb von vier Monaten mindestens 10 Schafe getötet worden sind.
Im Übrigen ist eine Regulierung nach Art. 4bis Abs. 3 JSV infolge erheblicher Gefährdung von Menschen zulässig, wenn sich Wölfe regelmäßig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und sich dabei gegenüber Menschen zu wenig scheu oder aggressiv zeigen.“

Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, von einem Wolf getötet zu werden noch wesentlich geringer als im Flugzeug abzustürzen oder im Lotto zu gewinnen (WZ berichtete). Allerdings sieht es anders aus für Schafe. Dazu schreiben die SVPO-Politiker im Postulat vom letzten Herbst:

„In diesem Sommer ereigneten sich im Oberwallis regelmässig Wolfsangriffe auf Schafherden. Hunderte Tiere wurden getötet. Die notwendigen Rißzahlen für mehrere Abschüsse lagen vor.

Der Staatsrat ordnete jedoch lediglich einen Abschuß an. Dieses Mißverhältnis widerspricht der revidierten Jagdverordnung.

Die Abklärungen der zuständigen kantonalen Stellen im Vorfeld einer Abschußverfügung dauern lange.
Die Koordination zwischen den verantwortlichen Behörden des Kantons ist ungenügend. Die Zuständigkeiten scheinen unklar. Dadurch werden überfällige Abschüsse unterlassen und die Jagdverordnung mißachtet.
Der Staatsrat wird aufgefordert:
– im Sinne des Legalitätsprinzips die Vorschriften der Jagdverordnung hinsichtlich Regulierung von Wölfen strikt anzuwenden.
– Abklärungen im Vorfeld einer Abschussverfügung effizient und koordiniert zu erledigen und prioritär zu behandeln.“

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(rm)

SW
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