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Martinachs Straßen pro Velo und Fußgänger

Martinachs Straßen pro Velo und Fußgänger

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Platz für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen und den motorisierten Verkehr auf eine Parallelstraße zu verlagern, ist der Zweck des Fahrverbots für zwei Nebenstraßenabschnitte.

Die Stadt Martinach hat am 13. Juni 2022 den motorisierten Verkehr mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf zwei kommunalen Nebenstraßen im Sektor Rosel und auf der Route du Guercet zwischen Martinach und Charrat verboten.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten und die sanfte Mobilität zu fördern. Der Masterplan für sanfte Mobilität sieht vor, dass das Stadtzentrum von Martigny sicher von Charrat und von den Gouilles du Rosel angebunden werden kann.

Für die beiden für den motorisierten Verkehr gesperrten Straßenabschnitte bieten bestehende Parallelstraßen den Fahrzeugen eine Alternative. „Zum ersten mal testen wir im Wallis diese Möglichkeit, die darin besteht, Bestehendes zu nutzen, anstatt eine neue Infrastruktur zu schaffen. Ohne besondere Vorkehrungen ist diese Maßnahme schnell umgesetzt und verursacht nur minimale Kosten“, erklärt Dorian Farquet, Stadtrat für öffentliche Arbeiten.

Straßenschilder wurden aufgestellt, um Autofahrer umzuleiten. Diese Maßnahme gilt für ein Jahr und hat eine Testfunktion. Wenn sie erfolgreich ist, wird sie dauerhaft sein.

 

SW
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