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Bei Strommangellage: Elektroautos erlaubt, aber Skigebiete geschlossen? +++ Staatsrat unzufrieden mit Energiesparmaßnahmen
Maßnahmen im Falle einer StrommangellageBei Strommangellage: Elektroautos erlaubt, aber Skigebiete geschlossen? +++ Staatsrat unzufrieden mit Energiesparmaßnahmen

Maßnahmen im Falle einer Strommangellage

Bei Strommangellage: Elektroautos erlaubt, aber Skigebiete geschlossen? +++ Staatsrat unzufrieden mit Energiesparmaßnahmen
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Die umstrittenen Rußlandsanktionen geben abermals zu reden, auch im Wallis.

Der Bundesrat hat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungen bei Strommangellage zur Kenntnis genommen und ein Arbeitsdokument zu diesem Thema verabschiedet. Walliser Zeitung berichtete.

Der Staat Wallis hat die Anpassung dieser Massnahmen zur Kenntnis genommen. Er bedauert jedoch, dass bei den Verwendungsverboten der Betrieb von Beschneiungsanlagen wieder auf den dritten Eskalationsschritt angehoben wurde, während er sich im Vernehmlassungsentwurf auf der vierten Stufe befand.

Die vom Bundesrat veröffentlichten Maßnahmen werden an die Situation zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Mangellage angepaßt und dann auf dem Verordnungsweg in Kraft gesetzt.

Der Inhalt der Verordnungsentwürfe zu Verwendungsbeschränkungen und Verboten, Kontingentierungen sowie Netzabschaltungen hat in einer knapp dreiwöchigen Vernehmlassung viele Rückmeldungen ausgelöst.

Im Anschluß an die Konsultation zu den Verwendungsbeschränkungen und Verboten, Kontingentierungen sowie Netzabschaltungen wurden einige Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge bei der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aufgenommen.

So wurden beispielsweise die Temperaturvorschriften für Wohn- und Büroräume vereinfacht und jenen im Gasbereich angeglichen. Im jetzigen Entwurf ist eine Temperatur von 20 Grad Celsius vorgesehen.

Einige Anpassungen in den Eskalationsschritten bei den Verwendungs-beschränkungen werden aus den Vorschlägen der Vernehmlassung übernommen.

Der Staat Wallis hat die veröffentlichten Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte er gefordert, daß der Bund möglichst einheitliche Maßnahmen umsetzt, was mit dem Vorschlag einer Temperatur von 20 Grad in Wohn- und Arbeitsräumen der Fall ist. Er hatte sich auch gewünscht, daß die Elektromobilität im Rahmen der Verordnungsentwürfe nicht eingeschränkt wird. Der Staat Wallis wurde in diesem Punkt angehört.

Der Staat Wallis bedauert jedoch, daß die Ausnahmen, die der Kanton im Rahmen der Kontingentierung für eine Reihe von Standorten beantragt hatte, nicht berücksichtigt wurden.

Er begrüßt jedoch, daß für den kommenden Winter mehrere Massnahmen vorgesehen sind, um den Großverbrauchern eine möglichst flexible Handhabung der Kontingente zu ermöglichen.

Der Staat Wallis bedauert, daß bei den Verwendungsverboten der Betrieb von Beschneiungsanlagen wieder auf den dritten Eskalationsschritt angehoben wurde, während er sich im Vernehmlassungsentwurf auf der vierten Stufe befand.

Der Betrieb von Schneesportanlagen bleibt hingegen, wie ursprünglich vorgeschlagen, im vierten Eskalationsschritt. Der Staat Wallis bedauert ebenfalls, daß der gewerbliche Betrieb von Wellneßeinrichtungen schließlich bei den Beschränkungen auf den Eskalationsschritt 2 angehoben und bei den Verwendungsverboten auf den Eskalationsschritt 4 gesetzt wurde.

Der Staat Wallis möchte, daß der Bund diese Entscheidungen im Falle einer Inkraftsetzung der Verordnung rückgängig macht.

In jedem Fall ist es von entscheidender Bedeutung, daß die Liftanlagen sowie die Einrichtungen des öffentlichen Wellness-Anlagen geöffnet bleiben können und daß für alle Großverbraucher ohne Diskriminierung die gleichen Regeln gelten.

(pd, rm)

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