
Maturitäts- und Lehrabschluß-Prüfungen 2022 regulär
Der Bundesrat geht davon aus, dass 2022 alle Prüfungen in der Berufsbildung und in der Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II regulär durchgeführt werden können.
Um jedoch bei unerwarteten epidemischen Entwicklungen rasch handeln zu können, hat er am 18. März 2022 vorsorgliche Ausnahmeregelungen erlassen. Sie regeln die Durchführung der Prüfungen nach den gleichen Grundsätzen wie im Jahr 2021.
Für den Fall, dass eine reguläre Durchführung der Prüfungen aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht möglich sein sollte, hat der Bundesrat Rückfallpositionen für die kantonalen gymnasialen Maturitätsprüfungen, die Ergänzungsprüfung «Passerelle», die schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen erlassen. Alle Verordnungen treten am 1. April 2022 in Kraft und gelten bis Ende 2022.
Die Verordnungen für die kantonale gymnasiale Maturität und die Ergänzungsprüfung «Passerelle» erfolgen parallel zum Plenarbeschluss der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 2. Februar 2022, der sich seinerseits auf Empfehlungen der Schweizerischen Maturitätskommission stützt.
Die schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen 2022 regelt der Bundesrat in alleiniger Kompetenz. Alle Verordnungen regeln Abweichungen von einer ordentlichen Prüfungsdurchführung, falls zwingende gesundheitspolizeiliche Gründe eine solche verhindern.
Analog zu diesem Vorgehen hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Durchführung der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung sowie der Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung geregelt. Diese beiden Verordnungen treten ebenfalls am 1. April 2022 in Kraft und gelten bis Ende 2022. Die Prüfungen können jedoch auch in diesem Bereich voraussichtlich regulär durchgeführt werden.
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