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Medienkonferenz überparteiliches Walliser Komitee «JA zur Abschaffung des ungerechten Eigenmietwerts!»

Medienkonferenz überparteiliches Walliser Komitee «JA zur Abschaffung des ungerechten Eigenmietwerts!»

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Ein überparteiliches Komitee aus Vertretern von Die Mitte, FDP, SVP und dem Hauseigentümerverband (HEV) Wallis setzt sich für die Abschaffung des Eigenmietwerts ein.

An einer Medienkonferenz stellte das Komitee „JA zur Abschaffung des ungerechten Eigenmietwerts!“ seine Argumente vor.

Die Reform entlaste den Mittelstand, insbesondere junge Familien, Ersterwerber und Rentner, und beseitigt eine international einzigartige Steuer auf fiktives Einkommen. Eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen soll allfällige Steuerausfälle kompensieren. Das Komitee äußert sich im Einzelnen wiefolgt:

Gerechter Kompromiß

Die Reform bietet eine breit abgestützte Lösung nach jahrelangen Debatten. „Ein gutschweizerischer Kompromiß: gerecht und im Interesse der gesamten Bevölkerung“, betont Philipp Matthias Bregy, Nationalrat und Präsident Die Mitte Schweiz.

Sie schafft die ungerechte Eigenmietwert-Steuer ab, beseitigt Fehlanreize zur Verschuldung und stärkt den Föderalismus. Die Abschaffung ist an ein Ja zur Objektsteuer auf Zweitliegenschaften gekoppelt, die beide Vorlagen untrennbar verbindet.

Abschaffung der ungerechten Steuer

Der Eigenmietwert gilt als ungerechteste Steuer der Schweiz, da Wohneigentümer Steuern auf ein nie erhaltenes Einkommen zahlen müssen.

„Dieses System widerspricht der Wohneigentumsförderung“, sagt Alexandre Cipolla, Großrat SVP. Michael Graber, Nationalrat SVP, ergänzt: „Die Zeit ist reif, diese absurde Steuer abzuschaffen.“ Die Reform verhindert, daß Schuldenmachen steuerlich belohnt wird, wie es derzeit durch Abzüge für Schuldzinsen geschieht.

Fehlanreize und steigende Belastung

Das heutige System begünstigt Hypothekarschulden, während Eigenheimbesitzer, die Schulden abbauen, bestraft werden. „Ein Steuersystem, das Schulden belohnt, ist reformbedürftig“, kritisiert Alexandre Luy, Grossratssuppleant FDP. Reinhard Meichtry, Geschäftsführer HEV Oberwallis, warnt: „Der Eigenmietwert kann jederzeit steigen, wenn der Staat mehr Geld braucht.“ In mehreren Deutschschweizer Kantonen wurde er kürzlich angehoben, während die Westschweiz noch tiefere Werte hat.

Finanzielle Entlastung und Föderalismus

Die Abschaffung entlastet besonders Rentner mit abbezahlten Eigenheimen und geringen Renteneinkommen sowie junge Familien, die Wohneigentum anstreben.

Laut Kanton Wallis spart die Bevölkerung 70 Millionen Franken jährlich, da Kanton und Gemeinden je 35 Millionen an Steuereinnahmen verlieren. „Das gibt der Walliser Bevölkerung 70 Millionen Kaufkraft zurück“, betont Jérôme Monnat, Unternehmer und Präsident UDI.

Die Objektsteuer erlaubt Tourismuskantonen, Steuerausfälle flexibel zu kompensieren, im Sinne des Föderalismus. Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmaßnahmen bleiben möglich.

(pd, rm)

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Meinungen(2)

  1. Eigenmietwertabschaffung bringt grosse Zusatzkosten für 2 Wohnungs.- und Hausbesitzer. Viel haben gesparrt und sich so einen Traum für sich und ihre Kinder erfüllt und mit bereits versteuertem Geld an einem schönen Ort ein Häuschen gekauft. Die Gemeinden können mit der Abschaffung des Eigenmietwerts zusätzliche Steuern erheben. Da werden diese Touristen Gemeinden zuschlagen und zwar nicht zu knapp. Abschaffung des Eigenmietwertes ist ungerecht.

  2. Die Abschaffung des Eigenmietwert ist für Wohnugsbesitzer ein zweischneidiges Schwert. Den Gemeinden wird dann die Möglichkeit geboten Zusatzsteuern auf nicht selbstbewohnet Erst – Liegenschafen, auf Ferienhäuser und Ferienwohnung auf jeden Stall den man irgendwann mal in den Bergen vom Grossvater geerbt zu erheben. Erbt man ein Haus so werden dann ebenfals Steuern fällig wenn man nicht den Estwohnitz dahin verlegt, Die Gemeinden werden das tun und zwar nicht mit kleinlichen Steuernabgaben.

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