Modernisierung des StockwerkeigentumsMehr Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten für Eigentümer
Beim Stockwerkeigentum erwirbt der Eigentümer das Sonderrecht, gewisse Teile eines Gebäudes ausschließlich zu nutzen und diese nach den eigenen Wünschen auszubauen. Weil sich die Eigentümer aber gewisse Kosten – etwa die Heizung oder Gärten – teilen können, ermöglicht das Stockwerkeigentum auch Personen mit geringeren finanziellen Mitteln, Wohneigentum zu erwerben. Das Stockwerkeigentum wurde 1965 im Zivilgesetzbuch … Modernisierung des Stockwerkeigentums
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