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Motorfahrzeugsteuer 2023

Motorfahrzeugsteuer 2023

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Es gibt gefühlt Millionen an Behörden, denen man verpflichtet wäre beim Zügeln die neue Adresse mitzuteilen. Kommt Post von der Steuerverwaltung zurück macht diese halt das Naheliegende, eine Adreßabklärung.

Nicht so bei der Motorfahrzeugsteuer. Hier läßt man das Kontrollschild einkassieren und produziert extreme Aufwände und Kosten.

Die Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt erinnert daran, daß die Zahlung für die Motorfahrzeugsteuer per 31. Januar 2023 fällig wird und daß nicht gemeldete Adreßänderungen Konsequenzen nach sich ziehen können.

Die Rechnungen für die jährliche Motorfahrzeugsteuer wurden im Verlauf des Monats Dezember 2022 mit einer Fälligkeit per 31. Januar 2023 versandt.

Allen Personen, die bis zu diesem Datum den fälligen Betrag noch nicht bezahlt haben, wird eine Mahnung zugestellt.

Sollte die Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum der Mahnung noch nicht erfolgt sein, verfügt die Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt (DSUS), in Anwendung der Artikel 16 des SVG und 106 der VZV, den Entzug des Fahrzeugausweises sowie der Kontrollschilder des betroffenen Fahrzeugs.

Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Fahrzeughalters.

Es ist möglich, daß Personen, die umgezogen sind, ihre Adreßänderung noch nicht bei der DSUS gemeldet haben, obwohl sie dazu verpflichtet wären.

Beschlagnahmung der Kontrollschilder bei nicht-bezahlter Steuer

Wenn eine Rechnung zurückkommt, dann nehmen die Beamten der Dienststelle Straßenverkehr und Schiffahrt nicht einfach eine Adreßabklärung vor, sondern:

In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, daß ein Fahrzeughalter die Steuerrechnung nicht erhalten hat und somit das Risiko einer Beschlagnahmung der Kontrollschilder aufgrund einer nicht bezahlten Steuerrechnung.

Um solche Unannehmlichkeiten zu verhindern, wird allen Fahrzeughaltern empfohlen, die Adresse auf ihrem Fahrzeugausweis zu kontrollieren und wenn nötig die Adreßänderung direkt unter www.vs.ch/autos vorzunehmen.

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