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Mutmaßliche Luchswilderei

Mutmaßliche Luchswilderei

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Luchse sind selten und daher geschützt und als Jagd-Trophäen wohl gerade auch entsprechend begehrt. Sie dürfen aber nicht bejagt werden.

Schon 2016 gaben die ungewöhnlich niedriegen Luchsbestände im Wallis zu reden, sogar an der Universität Bern.

Während zweier Monate tappte trotz idealer Lebensbedingungen südlich der Rhone kein einziger Luchs in die Fotofalle. Dies gab unter Fachleuten zu reden und es kamen Verdächtigen auf. Diese haben sich nun konkretisiert.

Es fragt sich: Sind seit Jahren Luchse als Tophäen montiert geendet, obwohl sie gar nicht hätten bejagt werden dürfen?

Symbolbild Trophäenschilder (Geweihe.ch)
Symbolbild Trophäenschilder (Geweihe.ch)

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht.

Diese Anzeige folgt auf eine anonyme Aussage eines mutmaßlichen Mitarbeiters der DJFW, der behauptet, einen Luchs erlegt zu haben.

Die Dienststelle beabsichtigt, die genauen Umstände dieses möglichen Wildereifalls zu ermitteln um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die DJFW verurteilt nachdrücklich jegliche Art von Wilderei und geht aktiv gegen diese vor.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat in der Sendung „Mise au point“ von RTS von einer anonymen Aussage eines mutmaßlichen Mitarbeiters Kenntnis genommen, der behauptet, einen Luchs erlegt zu haben. Da Wilderei ein von Amts wegen verfolgtes Jagdvergehen ist, hat die DJFW bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Die Dienststelle möchte dieser Angelegenheit auf den Grund gehen und die Umstände dieser angeblichen Wilderei ermitteln. Falls erforderlich, wird sie geeignete Maßnahmen gegen diesen mutmaßlichen Mitarbeiter ergreifen.

Die DJFW weist darauf hin, daß sie Wilderei auf ihrem Zuständigkeitsgebiet aufs Schärfste verurteilt und die Wilderei sämtlicher Wildtiere, einschließlich des Luchses, aktiv bekämpft. Jeder Verdacht auf Wilderei, der der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere zur Kenntnis gebracht wird, wird von dieser bearbeitet und, falls der Verdacht begründet ist, an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

SW
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