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Steuer auf Elektroautos kommt
Nach den steuerlichen Förderungen sollen nun auch E-Auto-Besitzer zahlenSteuer auf Elektroautos kommt

Nach den steuerlichen Förderungen sollen nun auch E-Auto-Besitzer zahlen

Steuer auf Elektroautos kommt
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Mit zunehmender Verbreitung der Elektromobilität nehmen die für den Bund wichtigen Einnahmen aus den Mineralölsteuern auf fossilen Treibstoffen ab. Die Steuerausfälle sollen kompensiert werden.

Der Bundesrat will, daß alle Fahrzeuge, unabhängig mit welchem Antrieb, Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern
Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen sollen künftig, analog zu den Mineralölsteuern, einen gleichwertigen Beitrag leisten.

Dies macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die entsprechende Vernehmlassung mit zwei gleichwertigen Varianten eröffnet.

Die Straßeninfrastruktur auf Bundesebene ist zu 100 Prozent nutzerfinanziert.

Die größte Einnahmequelle ist die Mineralölsteuer. Damit werden der Nationalstraßen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und die Spezialfinanzierung Straßenverkehr bezahlt. Rund die Hälfte der Mineralölsteuer (Grundsteuer) fließt zudem in die allgemeine Bundeskasse. Heute leisten Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen keinen entsprechenden Beitrag.

Steuerausfälle durch mehr E-Autos

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen gehen die Einnahmen aus den Mineralölsteuern zurück.

Die Folge sind Ertragsausfälle.

Diese sollen durch eine gleichwertige Besteuerung von Elektrofahrzeugen kompensiert werden. Damit will der Bundesrat das bisherige Einnahmenniveau sichern und das bewährte Nutzerprinzip fortführen: Die Straßeninfrastruktur wird durch jene finanziert, die sie nutzen.

Elektroauto-Besitzer auch zur Kasse bitten, doch wie?

Um dieses Ziel zu erreichen, schickt der Bundesrat zwei gleichwertige Varianten in die Vernehmlassung

Variante «Fahrleistung»: Der Fahrzeughalter bezahlt eine Abgabe basierend auf den in der Schweiz gefahrenen Kilometern. Der Tarif pro Kilometer richtet sich nach der Fahrzeugart und dem Fahrzeuggesamtgewicht – je schwerer, desto höher der Tarif. Durchschnittlich beträgt der Tarif für ein Auto 5,4 Rp./km.
Variante «Ladestrom»: Eine Steuer wird auf den Strom erhoben, der zum Laden des Elektrofahrzeugs in der Schweiz verwendet wird. Besteuert wird die Menge Strom, die zur Ladesäule geht. Die Steuer wird sowohl bei öffentlichen wie privaten Ladestationen erhoben. Der Tarif beträgt 22,8 Rp./kWh und gilt unabhängig von der Fahrzeugart.

Anpassung Bundesverfassung

Der Bundesrat will, daß die Einnahmen aus der neuen Steuer wie bei der Mineralölsteuer verwendet werden. Das Geld soll an den Nationalstraßen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), die Spezialfinanzierung Straßenverkehr (SFSV) – inklusive Beiträge an Kantone und den Bahninfrastrukturfonds (BIF) – sowie an den allgemeinen Bundeshaushalt gehen. Dafür ist eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig, dies erfordert eine Volksabstimmung.
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu den beiden Vorlagen eröffnet. Sie dauert bis zum 9. Januar 2026. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen.

(pd, rm)

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