
Nationalfeiertag am 1. August:
Die Regenfälle der letzten Tage haben die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton verringert. Im Zusammenhang mit den 1. August-Feierlichkeiten werden die Bevölkerung und die Gemeinden dennoch gebeten, die üblichen Brandschutzmassnahmen anzuwenden. Es ist daher verboten, in oder in der Nähe von Wäldern Feuer zu machen, ausser an dafür vorgesehenen Stellen. Pyrotechnische Erzeugnisse sollten ebenfalls mit Vorsicht verwendet werden.
Die Wetterbedingungen der letzten Wochen haben die Brandgefahr verringert. Die Gefahr ist im Wallis gering bis mässig. Dennoch ist im Hinblick auf die Feierlichkeiten am 1. August Vorsicht geboten. Privatpersonen und Gemeinden sind aufgefordert, die im Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente und im Gesetz über den Wald und die Naturgefahren festgelegten Brandschutzmassnahmen einzuhalten.
Es ist daher verboten, in oder in der Nähe von Wäldern Feuer zu machen, es sei denn, es handelt sich um ausgewiesene Stellen oder andere Orte, die sicher sind (z. B. offizielle Grillplätze und Campingplätze). Diese Vorsichtsmassnahme gilt auch für Lagerfeuer und das Abfeuern von pyrotechnischen Erzeugnissen. In jedem Fall sollte jedes Feuer überwacht werden, bis es vollständig erloschen ist. Wer einen Brand bemerkt, hat umgehend die kantonale Alarmzentrale unter der Nummer 118 zu benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltungen sind für die Umsetzung dieser Massnahmen in ihrem jeweiligen Gebiet verantwortlich, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsgrundlagen und Empfehlungen.
Die 1. August-Feierlichkeiten verursachen in der Schweiz durchschnittlich 80 brandbedingte Unfälle pro Jahr. Verbrennungen (35 Prozent) und Hörschäden (25 Prozent) sind die häufigsten Verletzungen. Die folgenden drei Verhaltensregeln werden empfohlen:
- Befolgen Sie die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper.
- Halten Sie den geforderten Abstand ein.
- Verwenden Sie stabile Abschussvorrichtungen.
- Zuwenig Regen: Waldbrandgefahr im Wallis
Aufruf zur Vorsicht
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