Home Aktuelles, Nachrichten Wallis „Das Stromgesetz bedroht den Naturschutz und die demokratischen Rechte“
Naturkomitee und Stiftung Franz Weber:
„Das Stromgesetz bedroht den Naturschutz und die demokratischen Rechte“Naturkomitee und Stiftung Franz Weber:

„Das Stromgesetz bedroht den Naturschutz und die demokratischen Rechte“

Naturkomitee und Stiftung Franz Weber:
1

Das Stromgesetz werde zu einer unnötigen Zerstörung der Landschaft führen und die demokratischen Rechte schwächen, so das Naturkomitee.

Es müsse bei der Volksabstimmung am 9. Juni 2024 an das Parlament zurückgeschickt werden, um den Weg für eine Energiewende zu ebnen, welche nicht zu Lasten der Natur und Demokratie geht.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz lancieren die Fondation Franz Weber und das Naturkomitee am 16. April 2024 ihre Abstimmungskampagnen.

Das Stromgesetz (auch bekannt als «Mantelerlaß») erleichtere die Rodung von Wäldern, ermögliche die Verschandelung von Landschaften und die Vernichtung geschützter Biotope.

Es schränke zudem die Souveränität des Volkes, der Kantone und sogar der Gemeinden ein, so die Kritik.

Dabei gäbe es Alternativen, um die Energiewende zu vollziehen und die Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten.

„Anstatt diesen schweren Angriff auf den Schutz unserer Natur und auf unsere Demokratie zu akzeptieren, müssen wir zunächst mehr Energie sparen und das Photovoltaik-Potenzial auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen nutzen!“, so die Gegner des Stromgesetzes

„Auf die Dächer, nicht in der Natur! NEIN zum natur-zerstörenden Stromgesetz“

Laut dem Bundesamt für Energie produzieren alpine Solarparks im Winter zwar doppelt so viel Strom wie eine ähnliche Anlage im Flachland, kosten aber dreimal so viel.

Das Photovoltaik-Potential auf Gebäuden und Infrastrukturen ist jedoch selbst im Winter gigantisch.

Das Stromgesetz besage unter anderem, daß der Bedarf an alpinen Solarparks ausgewiesen ist, obwohl dies nicht bewiesen wurde, so die Kritik.

Die Befürworter des Gesetzes behaupten, daß 80% der Produktion der zusätzlichen erneuerbaren Energien durch Photovoltaik auf Gebäuden und Infrastrukturen realisiert werde.

Diese Zahl, die im Übrigen inakzeptabel zu niedrig wäre, werde jedoch nirgendwo im Gesetz genannt, so die weitere Kritik.

„Mitbestimmung abschaffen? NEIN zum anti-demokratischen Stromgesetz“

Das Stromgesetz lege unter anderem fest, daß die Realisierung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie grundsätzlich Vorrang vor allen anderen nationalen Interessen hat, und natürlich auch vor solchen von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung.

Somit würden allfällige Beschwerden ins Leere laufen. Zwar werden in den kantonalen Richtplänen geeignete Zonen festgelegt.

Aber es gebe keine Zonen, die für unnötige und teure Anlagen geeignet sind, die die Landschaft verschandeln, obwohl es bessere Alternativen gibt. Darüber hinaus sind die kantonalen Richtpläne in fast allen Kantonen dem Referendum entzogen, so die Stiftung Franz Weber und das Naturkomitee.

Das Stromgesetz gibt dem Bundesrat auch die Befugnis, die Genehmigungsverfahren für bestimmte Anlagen zu verkürzen und zu konzentrieren, bis hin zur Abschaffung von Gemeindeabstimmungen. Die Befürworter des Gesetzes behaupten, die schönsten Landschaften nicht antasten zu wollen, haben aber einen Artikel eingefügt, der es nun erlaubt, beim Bau von Anlagen in geschützten Landschaften, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler aufgeführt sind, auf Schutz- und Ersatzmassnahmen zu verzichten.

Das Stromgesetz unterlaufe somit die Gesetze zum Natur- und Landschaftsschutz und sei überdies mit verschiedenen Verfassungsbestimmungen unvereinbar, insbesondere mit jenen, die den Schutz der Natur auf die gleiche Stufe stellen wie die Stromerzeugung. Es sabotiere die Gesetzgebung, die dazu beigetragen hat, wunderschöne Landschaften zu erhalten, an denen sich die Menschen erfreuen.

(pd, rm)
(Archivfoto Solaranlage im hochalpinen Raum)

Fehler gefunden? Jetzt melden.

Meinungen(1)

IHRE MEINUNGEN