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Neue Begleitmaßnahme für Jugendliche mit Schwierigkeiten während ihrer beruflichen Erstausbildung: Pilotprojekt «FormAvenir»

Neue Begleitmaßnahme für Jugendliche mit Schwierigkeiten während ihrer beruflichen Erstausbildung: Pilotprojekt «FormAvenir»

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Seit dem 1. August 2023 steht ein Teil der Jugendlichen in der Ausbildung manchmal hilflos vor einer Anhäufung von Schwierigkeiten (sozialer, persönlicher, beruflicher oder schulischer Art), die ihre Pläne für die berufliche Eingliederung erschweren können, so die Dienststelle für Sozialwesen und die Dienststelle für Berufsbildung in einer gemeinsamen Mitteilung. Nun sollen Steuergelder eingesetzt werden für ein Pilotprojekt.

Vier Organisatoren von Eingliederungsmaßnahmen sind in der Betreuung von Jugendlichen mit Schwierigkeiten tätig, um sie während ihrer gesamten Ausbildung zu begleiten.

Die auf drei Jahre angelegte Pilotphase dieses Programms kann jährlich rund 60 Teilnehmer aus dem gesamten Kantonsgebiet aufnehmen.

Zusätzlich zu der vom Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) angebotenen Anlaufstelle für Berufsbildung (AFB) können Jugendliche mit Schwierigkeiten in ihrer beruflichen Erstausbildung nun auch auf das vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DSSC) lancierte Pilotprojekt «FormAvenir» zählen.

Die Zeit der Erstausbildung kann sich für einige Jugendliche als sehr kompliziert erweisen. Psychosoziale Probleme (persönliche Probleme, Lernschwierigkeiten, Sucht, psychische Probleme usw.) können den reibungslosen Ablauf ihrer Ausbildung an den verschiedenen Lernorten behindern.

Seit August 2023 wird mit dem Pilotprojekt «FormAvenir» eine zusätzliche und ergänzende Unterstützung zur AFB angeboten, dessen Ziel es ist, die individuelle Betreuung von Auszubildenden mit multiplen Schwierigkeiten zu verstärken.

Das DGSK hat über seine Dienststelle für Sozialwesen (DSW) mit Nasca Formation, der Association régionale professionnelle pour l’insertion (ARPI), dem SAH Wallis und Topjoberwallis, vier Organisatoren von Eingliederungsmaßnahmen, die im Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe beschrieben sind, beauftragt, den Jugendlichen eine Begleitung während ihres gesamten Ausbildungsweges zu bieten.

Das Pilotprojekt « FormAvenir » richtet sich an Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren, die eine berufliche Erstausbildung beginnen (sind im Besitz eines Lehrvertrags) und bei denen sich soziale, persönliche, berufliche und schulische Schwierigkeiten häufen.

Das Programm richtet sich nicht ausschließlich und spezifisch an Sozialhilfeempfänger. Es ist Teil eines allgemeinen Ziels der Prävention und der nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Jugendliche mit erheblichen Hindernissen, die ihren Ausbildungsweg gefährden könnten, werden von den Organisatoren der Motivationssemester sowie von Vertretern der sozialmedizinischen Zentren (SMZ), des Amtes für Asylwesen, der Plattform T1 und der AFB direkt der Maßnahme « FormAvenir » zugewiesen.

Die Meldung eines Falls erfolgt auf der Grundlage von Eingangskriterien, die zuvor zwischen dem DGSK und den Anbieterorganisationen festgelegt wurden.

Die Betreuung erfolgt durch Eingliederungsfachkräfte in Form eines individuellen Coachings, das sich auf die ermittelten Bedürfnisse konzentriert. Die Intensität der Betreuung wird angepasst, je nachdem, ob der oder die Jugendliche eine Lernkultur entwickelt und eine grössere Selbstständigkeit erlangt.

Um die Auszubildenden mit Schwierigkeiten zu begleiten, verfügt das DVB durch seine Dienststelle für Berufsbildung über eine Anlaufstelle für Berufsbildung (AFB).

„Günstige Bedingungen schaffen“: Einzelgespräche, Beratungen und Unterstützungen

Durch Einzelgespräche, Beratung und Unterstützung hilft diese Einrichtung, günstige Bedingungen für die Fortsetzung der Ausbildung zu schaffen, indem sie mit dem gesamten Netzwerk zusammenarbeitet (Ausbilder in den Betrieben, gesetzliche Vertreter, Berufsschule, überbetriebliche Kurse sowie das sozial-gesundheitliche Netzwerk).

Um die Koordination und Interaktion zwischen den verschiedenen Instanzen zu fördern, ist eine regelmässige Zusammenarbeit zwischen den beiden betroffenen Dienststellen, dem Organisator der Massnahme, dem Arbeitgeber, dem schulischen Umfeld, den vermittelnden Stellen sowie den Partnern des Netzwerks vorgesehen.


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