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Neue Corona-Zwangsmaßnahmen im Wallis

Neue Corona-Zwangsmaßnahmen im Wallis

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Die meisten, die hinsichtlich der Corona-Abstimmung nicht schon per Briefwahl abgestimmt haben, haben heute abgestimmt, nur eine Minderheit gibt noch am Sonntag seine Stimme ab. Und prompt kommen neue Maßnahmen.

Obwohl sogenannte „Fall“-Zahlen stark davon abhängen wieviel getestet wird und ein „Fall“ auch bei Corona als erster Krankheit der Welt symptomlosen verlaufen kann bzw. in den aller-aller-meisten Fällen symptomlos verläuft, gelten positiv getestete Menschen als „Infizierte“.

Dies, obwohl mit einer so geringen Viruslast, daß nicht einmal Symptome vorhanden sind, die Menschen, die als Infizierte bezeichnet werden gar nicht infektiös sind. 

Nun steigen die sogenannten Fall-Zahlen im Wallis wieder stark an.

Die Regierung des Wallis hat neue Maßnahmen verordnet und schreibt:

Angesichts des exponentiellen Anstiegs der COVID-19-Fälle führt der Staatsrat eine Maskenpflicht ab 12 Jahren in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen, bei öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden sowie auf Märkten ein. Zusätzlich zum COVID-Zertifikat wird die Maske insbesondere in Kinos, Theatern, Veranstaltungssälen und Restaurants vorgeschrieben. Ausnahmen sind für Schulen, Kinderkrippen, Bars und Diskotheken vorgesehen.“

Sogar private Treffen behördlich mit Vorschriften bedeckt

„Bei privaten Treffen mit mehr als zehn Personen wird das COVID-19-Zertifikat zur Pflicht.

Das Tragen einer Maske wird mit Ausnahme von Einzelbüros auch in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz erforderlich sein. Darüber hinaus empfiehlt die Regierung nachdrücklich die Telearbeit.

Diese neuen Zwangs-Maßnahmen treten schon am Montag des 29. November in Kraft.

Weiter heißt es:

„Die Situation wird von den Gesundheitsbehörden als kritisch eingestuft und zwingt den Staatsrat neue Massnahmen zu ergreifen.

Obwohl der Nutzen von sogenannten Schutzmasken umstritten ist, wird auch wieder eine Maskenpflicht verordnet:

Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten sowie an Veranstaltungen und Märkten

„Der Staatsrat führt die Maskenpflicht ab 12 Jahren bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, auf Märkten und in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten bis auf wenige Ausnahmen wieder ein. Insbesondere wird die Maske in Kinos, Theatern, Veranstaltungsräumen, Restaurants, Tee-Räumen und ähnlichen oder gleichartigen Orten obligatorisch sein, auch wenn dort das COVID-19-Zertifikat erforderlich ist. In öffentlichen Einrichtungen mit Getränke- und/oder Essensausgabe muß das Personal eine Maske tragen. Die Gäste dieser Einrichtungen müssen auf dem Weg zwischen Eingang, Tisch und Ausgang sowie bei allen Bewegungen innerhalb der Einrichtung eine Maske tragen.

Auf Märkten ist das Tragen einer Maske Pflicht, außer während dem Essen und Trinken.

In Wellneßeinrichtungen sowie in Sport- und Fitneßstudios muß, außerhalb der sportlichen Aktivität, während dem Umhergehen eine Maske getragen werden. 

Die Maske muß auch in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz sowie in Fahrzeugen bei Arbeitsfahrten getragen werden. Darüber hinaus empfiehlt die Regierung nachdrücklich die Telearbeit.

In öffentlichen und privaten Schulen, Musikschulen, familienergänzenden Betreuungseinrichtungen sowie in Diskotheken, Bars und Nachtklubs, in denen das Konsumieren im Stehen erlaubt ist, ist die Maske hingegen nicht vorgeschrieben.

An diesen Orten bleiben die derzeit bestehenden Schutzpläne in Kraft. In Diskotheken, Bars und Nachtklubs ist die Erhebung von Gästedaten obligatorisch, um die Rückverfolgung von Kontakten gewährleisten zu können.

Die derzeit für Bergbahnen geltenden Maßnahmen gelten weiterhin, das heißt Maskenpflicht in allen geschlossenen Anlagen wie Kabinen oder „Bubble“-Sesselliften und in Gebäuden.

COVID-Zertifikat bei privaten Treffen ab 10 Personen

Weiter heißt es seitens der Walliser Regierung:

„Private Treffen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, sind auf zehn Personen beschränkt, es sei denn, alle Teilnehmenden über 16 Jahre verfügen über ein COVID-19-Zertifikat. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden nicht zu diesen zehn Personen gezählt. Diese Maßnahme, die ab dem 29. November angewendet wird, gilt bis zum 17. Dezember.

Die anderen Maßnahmen treten ebenfalls am Montag, den 29. November 2021 in Kraft und gelten so lange wie nötig, jedoch nicht länger als bis zum 31. Januar. Der Staatsrat dankt der Bevölkerung für ihre Bemühungen bei der Umsetzung der Maßnahmen, bei denen Kontrollen durchgeführt werden.“

Maßnahmen in der kantonalen Verwaltung

Um den Aufenthalt einer grossen Anzahl Mitarbeiter in denselben Räumlichkeiten zu vermeiden, führt der Kanton Wallis die ausserordentliche Telearbeit wieder ein, sofern die Art der Tätigkeit dies zuläßt. Er fordert die Dienststellen auf, Telefon- und Videokonferenzen zu bevorzugen und die Schutzmassnahmen gegen COVID-19 strikt anzuwenden. Die Regierung ermutigt das Personal der Kantonsverwaltung, sich impfen zu lassen und die Auffrischungsimpfung in Anspruch zu nehmen.“

SW
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