Neues Tabakgesetz gilt

Snus (Nikotin-Säckli) und E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Minderjährige verkauft werden

Ab 1. Oktober 2024 ist das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Damit gilt unter anderem ein schweizweit einheitliche Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen, zum Beispiel auf Plakaten. Ab dem 1. Oktober 2024 tritt das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in der Schweiz in Kraft und bringt umfassende Änderungen in der Regulierung von Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten … Neues Tabakgesetz gilt

Snus (Nikotin-Säckli) und E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Minderjährige verkauft werden

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