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Schwerpunkt Mai-Session des Grossen Rats

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Ein Gastbeitag von Paola Riva Gapany

Am 9. Mai entscheiden die Abgeordneten des Grossen Rates über mein Postulat „Geeignete Stillräume bei der Kantonsverwaltung“.

Diese parlamentarische Intervention wurde von Romaine Duc-Bonvin, Grossrats-Suppleantin der Partei Die Mitte, Emilie Teixeira, Suppleantin der Sozialdemokratischen Partei Valais romand, und Alexandre Dubuis, Abgeordneter der Grünen Valais romand, unterzeichnet. Warum ein solches Postulat?

Für mich ist das Stillen am Arbeitsplatz seit der Inkraftsetzung 2014 des Artikels 34 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ein persönliches Recht. Dies erscheint mir logisch, da das ausschließliche Stillen bis zum 6. Monat nach der Geburt des Kindes von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen wird. Zudem ist es eine Tatsache, dass 80% der Frauen ihr Kind am Ende des 4. Monats des Mutterschaftsurlaubs immer noch stillen.

Stillzimmer im Bundeshaus

Während der Frauensession 2021 in Bern, an der ich mit der Co-Autorin des Postulats, Romaine Duc-Bonvin, teilnahm, erzählten die Nationalrätinnen Irène Kälin (Die Grünen) und Isabelle Moret (FDP) von ihrem Kampf für das Recht auf ein Stillzimmer im Bundesparlament. Ein Recht, das ihnen schliesslich 2019 gewährt wurde.

Ein kurzer Blick auf die Räumlichkeiten des Walliser Grossen Rates führt zu der ernüchtenden Feststellung, dass trotz der Zunahme der gewählten Frauen den stillenden Abgeordneten kein angemessener Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Schande für eine Institution, die als Gesetzgeber agiert!

Auf Anfrage gestanden mir meine Kolleginnen, Freundinnen und Verwandten, dass die Rückkehr zur Arbeit oft gleichbedeutend mit dem Abstillen ist. Zudem ist es für die betroffenene Frauen schwierig, Pausen zum Stillen oder Abpumpen der Milch einzulegen.

Es braucht adäquate Räumlichkeiten

Die Arbeitgeber stellen oft keine angemessenen Räumlichkeiten zum Abpumpen und Kühlschränke zum Lagern der Milch zur Verfügung. Oft wurden stillenden Müttern Toiletten als adäquater Ort zum Abpumpen ihrer Milch angeboten! Dabei wäre ein ruhiges Zimmer mit einem Liegeplatz das Minimum. Dieser Ruheraum könnte auch für andere Zwecke genutzt werden, wenn ihn niemand braucht.

Generell gilt: je grösser ein Unternehmen wie z.B. Kantonalbanken oder Versicherungen ist, desto eher wird ein solcher Raum zur Verfügung gestellt.

Bei den kantonalen oder kommunalen staatlichen Diensten und Schulen besteht jedoch Verbesserungspotenzial, insbesondere wenn sie dezentralisiert oder klein sind.

Einige Berufe, wie Reinigungspersonal oder Lehrerinnen kämpfen mit den gleichen Problemen. Viele Arbeitgeber sind sich dieser Verpflichtung nicht bewusst; Arbeitenehmerinnen zögern oft, ihre Rechte aus Angst vor Repressalien oder Entlassungen einzufordern.

Der Staat steht in der Pflicht

Da der Walliser Staat ein bedeutender Arbeitgeber im Kanton ist, fordern die Gesuchsteller den Staatsrat auf, in jeder Einrichtung der kantonalen Verwaltung, einschliesslich des Kantonsparlaments und in den vom Kanton finanziell unterstützten Einrichtungen, adäquate Ruheräume einzurichten.

Ganz konkret wird eine bessere Verbreitung rechtlicher Informationen sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer empfohlen. Kontrollen müssen von der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse durchgeführt werden. Das Wallis und die Schweiz haben Schwierigkeiten, die geltenden Normen einzuhalten.

Zudem hat die Stiftung Stillförderung Schweiz ihre Kampagne 2022 unter dem Motto «Einstehen für das Stillen» lanciert mit dem Ziel, ein stillfreundliches Umfeld für Familien zu schaffen. Überrascht Sie das?


Paolo Riva Gapany ist Grossrätin des PS/GC. Sie hat das Postulat 2021.12.545 eingereicht, das am 9. Mai im Grossen Rat behandelt wird.
Den Text des Postulats finden Sie hier: https://parlement.vs.ch/app/de/search/document/174960

SW
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