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PETA reicht Strafanzeige gegen Wolfsabschuss ein

PETA reicht Strafanzeige gegen Wolfsabschuss ein

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Eine Glosse von Thomas Baumann

Die Tierschutzorganisation PETA engagiert sich nicht nur für Tiere, sondern auch gegen Rassismus – im Tierreich wohlgemerkt.

Vordergründig geht es dabei um rassistisches Verhalten von Menschen gegen Tiere – wobei der Mensch gemäss PETA ja selbst auch ein Tier ist.

Zur Vorgeschichte: Ende Januar dieses Jahres wurde im Pfynwald ein vermeintlicher Wolfshybride, also ein Mischling von Wolf und Hund, erlegt. Dieser hatte eine dunkleres (!) Fell als übrige Wölfe, so dass die Fachpersonen irrtümlicherweise von einem Wolfshybriden ausgingen.

Dagegen reichte der deutsche Ableger der Tierschutzorganisation PETA nun Strafanzeige ein. In einer Mitteilung führt die Organisation aus: „Ein Lebewesen zu töten, nur weil er nicht ‚reinrassig‘ ist, kann keinesfalls als laut Tierschutzgesetz ‚vernünftiger Grund‘ gelten, um ein Tier zu töten.“ Und zur eidgenössischen Jagdverordnung, die genau dies vorsieht, meint PETA kurz und bündig: „PETA kritisiert scharf, dass die Verordnung nur Tieren bestimmter ‚Rassen‘ das Recht auf Leben zugesteht.“

Man sieht: Politische Korrektheit (political correctness) ist bereits im Tierreich angekommen – und treibt damit immer seltsamere Blüten.

Kein Unterschied zwischen Mensch und Tier

PETA macht ganz offensichtlich keinen Unterschied mehr zwischen Mensch und Tier: Tiere sollen dieselben Rechte haben wie Menschen. So schreibt PETA Deutschland auf ihrer Webseite explizit: „Jedes Leben ist gleichviel wert – unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Körperform und Spezies.“ Dabei geht es aber, wie gesehen, offenbar nicht nur um absolut grundlegendste Rechte, wie z.B. das Recht auf Leben oder Nahrung etc., sondern offenbar auch um bedeutend weniger grundsätzliche Rechtsgüter, wie zum Beispiel das Rassendiskriminierungsverbot.

Wie wäre es also zum Beispiel mit dem Recht auf Familie? Noch immer werden die meisten Haustiere kastriert und so wird nicht nur massiv in ihre körperliche Integrität eingegriffen, sondern ihnen damit auch das Recht auf Familienleben vorenthalten. Bei nicht kastrierten Tieren findet nicht selten eine massive Freiheitsberaubung statt, um die Familienbildung zu unterbinden. Was meint PETA dazu?

Tierquäler Wolf

Andererseits ist es Usus, dass, wer Rechte hat, in der Regel auch Pflichten hat. Wenn der Mensch ein Tier ist und für das Tier Mensch ein Verbot der Tierquälerei gilt – sollte das denn im Rahmen der Rechtsgleichheit nicht für alle anderen Tierarten ebenfalls gelten? Wenn also der Wolfsrüde M92 aus niederen Beweggründen – es ging ihm bei der Aktion offenbar darum, eine Wölfin zu beeindrucken – in einer Blutorgie eine Vielzahl von Schafen meuchelte (jedenfalls deutlich mehr, als er zum Verzehr benötigte), verstiess er da nicht ebenfalls gegen das Tierschutzgesetz?

Doch wenn er von einem rein menschlichen Gericht dafür verurteilt wird – wäre das nicht Klassenjustiz? (Zum Glück hat sich dieser Begriff bereits eingebürgert, sonst müsste man noch von „Rassenjustiz“ sprechen.)

Und müsste dieser Wolf dann wegen Tierquälerei ins Gefängnis? Und müssten Gefängnisse entsprechend artgerecht ausgebaut werden, damit sie – ja was nun: die Europäische Menschenrechtskonvention? – nicht verletzen.

Aber vielleicht könnte man den Wolf stattdessen ja zu gemeinnütziger Arbeit verdonnern – oder verknurren? – z.B. als Herdenschutzhund.

Der Kreativität sind – PETA sei Dank – offenbar keine Grenzen gesetzt.

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