
Planungszonen und die Erstwohnungs-Knappheit: 450 Stimmen Ja, 235 NeinGebiete „Aroleit“, „Findeln", „Bodmen“ und „Howette/Windegga“: Zermatt hat abgstimmt
Viele Gemeinden vernachlässigen die Ortsplanng, was teilweise zu schrecklichen Resultaten führt, wie man in der ganzen Schweiz an vielen Orten eindrücklich sehen kann. Daher ist eine fundierte Ortsplanung wichtig, Köbi Gantenbein, Gründer des Architektur-Magazins Hochparterre, hat jüngst ein Buch dazu verfaßt.
In der Gemeinde Zermatt wurde nun über eine Verlängerung der Planungszonen um drei Jahre bis zum 31. Mai 2027 abgestimmt.
Das Interesse an der Abstimung war begrenzt. Bloß 25% der Stimmberechtigten nahmen an der Abstimmung teil.
Bei 2’792 Stimmberechtigten, die abstimmen durften lag die Stimmbeteiligung bei 25.07 Prozent.
Die Abstimmungsfrage lautete: „Wollen Sie die vom Gemeinderat Zermatt am 22. Mai 2019 erlassenen und am 31. Mai 2019 veröffentlichten Planungszonen um drei Jahre, bis zum 31. Mai 2027 verlängern?“
Der Gemeinderat von Zermatt hatte mit Beschluß vom 22. Mai 2019 eine Planungszone gemäß Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und Artikel 19 des kantonalen Ausführungsgesetzes (kRPG) in den Gebieten „Aroleit“, „Findeln“, „Bodmen“ und „Howette/Windegga“ für eine Dauer von fünf Jahren erlassen.
Eingegangene Stimmzettel: 700
Leere: 3
Ungültige: 12
Gültige Stimmzettel: 685
Schlußresultate:
JA: 450
NEIN: 235
Als Begründung für den Erlaß der Planungszone wurde auf die Notwendigkeit verwiesen, gemäß den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Richtplanes den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen.
Dies, um die Realisierung der Ortplanung bzw. der „kommunalen Raumplanungsziele“ auf den betroffenen Parzellen sicherzustellen.
„Sich weiter verschärfende Erstwohnungsknappheit“
Die Gemeinde Zermatt überarbeitet ihre Ortsplanung für das gesamte Gemeindegebiet und hat dazu die stimmberechtigte Bevölkerung informiert. Unter anderem führt die Gemeinde aus, daß bereitsOktober 2022 eine öffentliche Mitwirkung stattfand. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung und gemeindeeigener Überlegungen wurden nun in den Gebieten „Furi/Aroleit“ und „Howete“ vertiefte Untersuchungen zur Weiterentwicklung erarbeitet. Dabei soll auch die sich weiter verschärfende Erstwohnungsknappheit in die Abklärungen einfließen, so die Gemeinde und weiter:
Im Gebiet „Furi“ ist die heutige Bauzone homogen und durch Seilbahn- und Tourismusinfrastruktur geprägt. Trotz der beschränkten Erschliessung und Entfernung zum Dorfkern war im Verlauf der letzten Jahre eine gewisse Bautätigkeit zu verzeichnen.
Hier würde im Rahmen eines Studienauftrags im Wettbewerbsverfahren von verschiedenen Bearbeitungsgruppen untersucht, wie im „Furi“ eine weiterhin qualitativ hochwertige Siedungsentwicklung sichergestellt werden kann.
Bei diesen Überlegungen solle auch einfließen, inwiefern im erweiterten Gebiet „Aroleit“ eine weitere Entwicklung stattfinden kann, so die EWG Zermatt.
Studien sollen in Auftrag gegeben werden
Das Gebiet „Howete“ liegt abseits des Siedlungsschwerpunktes und besitzt aktuell keine ganzjährig nutzbare Erschließung. Es handelt sich um ein empfindliches Gebiet bezüglich Landschaft und Ortsbild, das vom Dorf aus gut einsehbar ist.
Deshalb soll in einem Studienauftrag geprüft werden, wie mit einer abgestimmten Planung bezüglich Erschließung, Baustruktur und Freiräumen ein positiver Mehrwert erzeugt werden kann. Es sei vorgesehen, die Grundeigentümer in die Überlegungen miteinzubeziehen, so die Gemeinde Zermatt.
Die Resultate der beiden Studienaufträge sollen bis Ende 2024 vorliegen und werden in geeigneter Weise in die Revision der Ortsplanung einbezogen.
In den Gebieten „Findeln“ und „Bodmen“ ist das weitere planerische Vorgehen bereits aufgezeigt, jedoch noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Für die Festlegung von Planungszonen wurden im Jahr 2019 folgende Kriterien berücksichtigt: Lage in Bezug auf den Siedlungsschwerpunkt, vorhandene Erschliessung und Erschliessungsvoraussetzungen, Auswirkungen einer Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild.
In Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die Ortsplanungsrevision beeinträchtigen könnte. Das heißt, in Planungszonen darf nichts gebaut werden, was den Zielen und Inhalten der neuen Ortsplanung widerspricht. Planungszonen gemäß Artikel 19 kRPG können vom Gemeinderat für eine Dauer von fünf Jahren bestimmt werden. Diese Frist kann von der Urversammlung um drei Jahre verlängert werden.
(pd, rm)
(Graphik: Gemeinde Zermatt)