
Pressefreiheit: Walliser Journalist angeklagt, freigesprochen und wieder angeklagt
Im vorliegenden Fall wird nicht ein Journalist gefoltert so wie es der Westen mit dem Journalisten Julian Assange beschämenderweise macht. Sondern offenbar geht es beim Bagatellfall ums Prinzip. Sowohl seitens des Generalstaatsanwalts des Kanton Wallis als auch seitens der Redaktion bzw. eines Journalisten.
Ein Journalist wurde beschuldigt, Auszüge aus einem Bericht einer parlamentarischen Kommission zwei Tage vor dessen offiziellem Erscheinen enthüllt zu haben.
Dies erfülle das Vergehen der „Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen“ befand die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis.
Der Generalstaatsanwalt bemängelte einen am 20. September 2020 in der Sonntagszeitung «Le Matin Dimanche“ erschienenen Beitrag.
Dieser gefiel der dem Großen Rat nicht und nach einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft auch dieser in der Folge nicht.
Dies nicht, weil Auszüge aus dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Großen Rates über die Affäre um die illegalen Bauten in Verbier enthalten waren.
Sondern weil der Bericht zwei Tage zu früh gekommen war, also vor der offiziellen Publikation des Berichts durch den Kanton erschienen war. (zu den Vorgängen in Verbier: siehe hierzu auch Beitragsverweis ganz unten)
Brisant: Großer Rat erstattete Strafanzeige
Aufgrund der Veröffentlichung erstattete das Walliser Kantonsparlament eine Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Die Walliser Generalstaatsanwaltschaft hatte den Journalisten der Zeitung „Le Matin Dimanche“ in der Folge mittels Strafbefehl zu einer Buße von 800 Franken verurteilt. Der Journalist wehrte sich dagegen und zog das Ganze vors Gericht, um die Pressefreiheit zu verteidigen.
Freispruch für den Journalisten
Das Bezirksgericht Sitten hatte in in der Folge Ende August 2023 freigesprochen.
Und dies, obgleich das Gericht feststellte, der Journalist habe sich der „Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen“ schuldig-gemacht. Jedoch habe er dies aufgrund falscher Einschätzungen getan.
Staatsanwalt mit Freispruch nicht einverstanden: Weiterzug
Die Walliser Staatsanwaltschaft zieht das Verfahren nun weiter in die nächste Instanz. Sie legte Berufung gegen den Freispruch eines Journalisten ein.
Die Pressefreiheit rechtfertige kein Verhalten, welches eine Straftat darstelle. Der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis vertritt gegenüber Keystone-SDA die Auffassung, als erfahrener Berufsjournalist müsse sich dieser bewußt gewesen sein, daß er zum fraglichen Zeitpunkt mutmaßlich noch geheime Informationen veröffentlicht und gegen das Gesetz verstoßen habe.
(rm)