
Pro Velo Wallis fordert Vorschriften für Veloabstellplätze"Mehr Fahrradabstellplätze in unseren Gemeinden"
Pro Velo Valais/Wallis hat die technischen Dienste von 35 Walliser Talgemeinden angeschrieben und sie aufgefordert, das Velo in die Revision ihres BZR einzubeziehen.
Die Walliser Behörden spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der kantonalen Strategie Langsamverkehr 2040, die einen Anteil von 15% Langsamverkehr anstrebt und die Entwicklung eines Velowegnetzes erfordert.
Dieses stützt sich insbesondere auf sichere Straßeninfrastrukturen, aber auch auf angepaßte Parkplätze, sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund.
Die kommunalen Bau- und Zonenreglemente (BZR) legen die Anzahl der Parkplätze fest, welche neue Bauten sowie Gebäude, die Gegenstand eines Umbaus oder einer wesentlichen Nutzungsänderung sind, aufweisen müssen.
Bis heute gibt es mit einigen Ausnahmen kein BZR, das Bestimmungen für Veloabstellplätze vorlegt, weder in geschützten Räumen noch im Freien für Besucher oder Kurzzeitparkplätze.
Pro Velo fordert Regelungen bei den Gemeinden
Aufgrund der vom Staatsrat geforderten Revision müssen die BRZ von den Gemeinden bis 2026 aktualisiert werden. Pro Velo Wallis hat diese Woche in einem Postschreiben die Walliser Talgemeinden aufgefordert, das Velo genauso zu berücksichtigen wie das Auto, indem sie Mindestanforderungen für Veloabstellplätze einführen.
Diese Mindestkriterien entsprechen den geltenden VSS-Normen, die bis heute nicht verbindlich sind.
Seit mehreren Monaten macht der Verein Pro Velo seine Interessen geltend, indem er gegen jene Projekte Einspruch einlegt, die nicht den Erwartungen der Velofahrer entsprechen.
Durch die Verbesserung der jeweiligen BZR und die Integration von Velos in die Planungen werden die Gesuchsteller und Gemeinden an Effizienz gewinnen, so Pro Velo Wallis weiter.
Der Brief an die Gemeinden
Das hat Pro Velo Wallis an die Gemeinden geschrieben (kursiv):
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir kontaktieren Sie im Namen von PRO VELO Valais/Wallis, um Sie auf die Wichtigkeit der Revision Ihres kommunalen Bau- und Zonenreglements (BZR) aufmerksam zu machen. Aufgrund des Revisionsbegehrens des Staatsrats müssen diese von den Gemeinden bis 2026 wieder aktualisiert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Revision die Herausforderungen des Alltagslangsamverkehrs, insbesondere die Nutzung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel, vollumfänglich einbezieht.
Der Kanton Wallis hat in seiner kantonalen Strategie Langsamverkehr 2040 ein klares Ziel für die Erhöhung des Modalanteils des Langsamverkehrs festgelegt, und es ist entscheidend, dass jede Gemeinde zu dieser kollektiven Anstrengung beiträgt.
Dies muss insbesondere durch die Integration von Parkplätzen und Einrichtungen in Neubauten geschehen. Wir fordern Sie hiermit auf, diese Dimension in ihr Bau- und Zonenreglement aufzunehmen, um ihr einen verbindlichen Charakter zu verleihen.
Ganz konkret empfehlen wir ihnen, für die Mindestanzahl an Fahrradplätzen folgende Elemente zu integrieren (VSS- Norm 640 065):
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1 Platz pro Zimmer für Wohnzwecke;
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2 Plätze pro 10 Arbeitsplätze für Personal in allen Arten von Unternehmen oder Geschäften;
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3 Plätze pro 10 Arbeitsplätze für Besucher von Unternehmen mit vielen Kunden;
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2 Plätze pro 10 Arbeitsplätze für Besucher von Krankenhäusern oder Pflegeheimen;
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2 Plätze pro 100m2 Verkaufsfläche für Geschäfte;
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2 Plätze pro 10 Sitzplätze für Restaurants.
Die Norm legt auch die prozentuale Aufteilung zwischen Kurz- und Langzeitparkplätzen fest. Für Wohnraum müssen
z. B. 30 % Kurzzeit- und 70 % Langzeitparkplätze vorgesehen werden.
Für die Einrichtung und Ausstattung eines Abstellplatzes (VSS-Norm 640 0660) empfehlen wir Ihnen, Folgendes zu berücksichtigen:
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Nahe Entfernung von 30 bis 100 m zu Eingängen von Wohnhäusern oder Geschäften;
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Überdachte Anlagen für Langzeitparkplätze im Freien;
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Möglichst überdachte Anlagen für Kurzzeitparkplätze;
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System zur gleichzeitigen Befestigung von Rahmen und Rad (es wäre besonders sinnvoll, dies auch für Innenparkplätze zu integrieren);
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Platzgrösse mit Rahmenbügel, min. 0.50/2.00m, plus Fläche für Zugang;
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Platzgrösse mit Vorderradbügel und Lenkerhalterung, abwechselnd erhöht, min. 0.45/2.00m, plus Fläche für den Zugang.
Die gängigste, sicherste und beliebteste Einrichtung für Fahrradabstellplätze sind bis heute Fahrradbügel. Sie ermöglichen das Anschliessen des Rahmens und eignen sich für Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge mit Anhänger.
Vorderradhalter sollten vermieden werden, da sie nur der Befestigung des Vorderrads dienen (das man leicht lösen kann) und nicht für Mountainbikes geeignet sind.
Alle diese Empfehlungen finden Sie auf der Website der Velokonferenz Schweiz (https://www.velokonferenz.ch/de/publikationen/studien-and-berichte).
Indem Sie konkrete Massnahmen zur Förderung der Veloabstellplätze und des Velofahrens in Ihr BZR aufnehmen, tragen Sie nicht nur zur Erreichung der kantonalen Ziele bei, sondern kommen auch einer wachsenden Nachfrage der Bevölkerung nach sicheren und zugänglichen Veloinfrastrukturen entgegen.
Durch die Einführung dieser Bestimmungen tragen Sie zu unserem Wunsch nach einer konstruktiven Zusammenarbeit bei und verhindern, dass wir Einspruch gegen Projekte erheben, die wir für unzureichend halten.
Wir stehen Ihnen gerne für einen Austausch über bewährte Verfahren und Möglichkeiten im Zusammenhang mit dieser Revision zur Verfügung und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
(pd, rm)
(Archivbild)