Home Aktuelles, Nachrichten Wallis „Proaktive Wolfsregulierung“ 2024-2025: Entscheid des Bafu
Dienststelle wollte 4 Rudel töten, nur für 1 Rudel ist die Bewilligung erteilt worden
„Proaktive Wolfsregulierung“ 2024-2025: Entscheid des BafuDienststelle wollte 4 Rudel töten, nur für 1 Rudel ist die Bewilligung erteilt worden

„Proaktive Wolfsregulierung“ 2024-2025: Entscheid des Bafu

Dienststelle wollte 4 Rudel töten, nur für 1 Rudel ist die Bewilligung erteilt worden
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Die Dienststelle für Jagd und Fischerei zeigt sich enttäuscht. Sie wollte viel weitergehen als ihr vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) erlaubt wird. Von 4 Rudeln welche der Kanton Wallis ganz töten wollte darf er dies nur bei einem Rudel machen, ein anderes Rudel unter Auflagen dezimieren und 2 Rudel gar nicht töten.

Nachdem er den Entscheid des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) erhalten hatte, entschied Staatsrat Frédéric Favre, die proaktive Wolfsregulierung im Wallis anzuordnen wo es das Bafu erlaubt hat.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und das BAFU haben festgestellt, daß alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung des Nanz-Rudels erfüllt sind, und zwar in bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in kraft getreten ist.

Die Regulierungsbewilligung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig und wurde am 11. September 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.

Was die Gesuche der drei anderen Rudel betrifft, hat das BAFU den Abschuß unter Auflagen für das Rudel Les Toules bewilligt und das Gesuch für die Rudel Augstbord und Hérens-Mandelon abgelehnt.

Kanton will mehr Abschüsse

Der Kanton prüft derzeit „alle Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, um diese Situation zu ändern“, so die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere.

Staatsrat Frédéric Favre habe beschlossen, die proaktiven Regulierungsabschüsse für das Nanz-Rudel anzuordnen.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nämlich positiv auf das Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) vom 21. August reagiert.

Die DJFW und das BAFU haben festgestellt, daß alle Bedingungen für die Anordnung einer Regulierung in Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, erfüllt sind. Zur Erinnerung: Der Kanton kann die Bestände von Wolfsrudeln im Herbst und Winter proaktiv regulieren und Wölfe, die Schäden an Nutztieren verursachen, weiterhin reaktiv regulieren, insbesondere während der Sömmerung.

In der von der Regulierung betroffenen Region wurden in den letzten zwölf Monaten mehrere Nutztiere in geschützten Situationen getötet.

Die Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, die sich insbesondere auf verschiedene Fotodokumente der DJFW sowie auf die Ergebnisse der genetischen Analysen stützte, bestätigte die Anwesenheit eines Rudels in der oben genannten Region.

Der Kanton kann von den elf Rudeln, die es derzeit im Wallis gibt, dieses Wolfsrudel vollständig entnehmen, sprich töten, was eine Gesamtentnahme von mindestens etwa 9 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen bedeutet.

Die Vollzugsorgane des Kantons können in den zugelassenen Perimetern auf die Unterstützung von eigens dafür ausgebildeten Jagdberechtigten während der Hochjagd (Patent G, A+B und A), der Jagd auf Kleinraubwild (Patent E) und auf Wildschweine (Patent S) zählen, sowie auf einige spezialisierte Jagdberechtigte, die in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert sind.

Der Abschußentscheid wurde am 11. September 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Die DJFW ist für die Umsetzung der Abschussbewilligung zur Regulierung zuständig, welche vom 11. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 gültig ist.

Kanton muß Nachweis erbringen

In Bezug auf die drei anderen Wolfsrudel, die in das Regulierungsgesuch vom 21. August aufgenommen wurden, hat das BAFU den Abschuß des Wolfsrudels Les Toules unter Vorbehalt genehmigt.

Der Kanton muß jedoch den Nachweis erbringen, daß seit dem 21. August, als das Gesuch verschickt wurde, zusätzliche Nutztiere durch das Rudel getötet wurden. Der Kanton wird also weiterhin die vom Wolf getöteten Tiere zählen und zu gegebener Zeit ein neues Gesuch stellen

Bafu verweigert Abschußbewilligung für Augstbord-Rudel und weiteres Rudel

Das Bafu verweigerte zudem die Abschußbewilligung für die Rudel Augstbord und Hérens-Mandelon, obwohl diese nach Angaben des Kantons die Kriterien der JSV erfüllten.

Das Bafu hält in seiner Antwort fest, daß bei diesen beiden Rudeln die vom Kanton in seinem Gesuch vorgelegte Begründung der Schäden nicht ausreichte, um die Entnahme des Rudels zu genehmigen.

Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere nicht einverstanden

Da die DJFW mit diesen Entscheidungen nicht einverstanden ist, analysiert sie in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Landwirtschaft derzeit alle möglichen Mittel, um gegen diese Entscheidungen vorzugehen, so heißt es weiter.

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(pd)

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