
Propaganda vor Abstimmung über Corona-Maßnahmen
Nur Befürworter der Zwangsmaßnahmen kamen in einer Sendung kurz vor der Volksabstimmung über die Zwangsmaßnahmen zu Wort.
Die Mitglieder der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hießen eine Beschwerde über die Unausgewogenheit einer Sendung des Staatssenders RTS gut. Radio Télévision Suisse (RTS) habe die erhöhte Sorgfaltspflicht vor der Abstimmung vom Covid-19-Gesetz verletzt.
Zwei Wochen vor der eidgenössischen Volksabstimmung über das Covid-19-Gesetz strahlte RTS am 14. November 2021 in der Fernsehsendung „Mise au Point“ einen Beitrag über das verhärtete politische Klima in der Schweiz aus. Namentlich war die Rede von Hassbotschaften gegen Gesundheitsdirektoren im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen.
In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde u.a. die Einseitigkeit des Beitrags gerügt. In der Diskussion kamen die Mitglieder der Kommission zum Schluß, daß die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten besonderen Anforderungen an die Ausgewogenheit und Unparteilichkeit für Sendungen mit einem Bezug zu einer bevorstehenden Volksabstimmung anwendbar sind.
Da im Beitrag jedoch praktisch ausschließlich befürwortende Stimmen zu den Coronamaßnahmen zu Wort kamen, vermittelte dieser ein einseitiges Bild von den Verantwortlichen für das verhärtete politische Klima. Eine Mehrheit der UBI-Mitglieder befand, dass der Beitrag damit das Vielfaltsgebot verletzt hat. Die Beschwerde wurde daher mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen (b. 915).