
Raumplanung im Wallis:
Das revidierte kantonale Ausführungsgesetz zum RPG (kRPG) tritt am 15. April 2019 in Kraft. Damit kann die von den Übergangsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vorgegebene Frist vom 1. Mai 2019 eingehalten werden.
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG), das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, schreibt den Kantonen vor, daß sie ihre Rechtsgrundlagen und ihren kantonalen Richtplan innert fünf Jahren anpassen müssen.
Am 21. Mai 2017 nahm das Walliser Stimmvolk die Revision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG (kRPG) an, worin die vom RPG verlangten Anpassungen sowie die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der im kantonalen Richtplan zur Dimensionierung der Bauzonen vorgesehenen Lösung enthalten sind.
Das Inkrafttreten des kRPG legte der Staatsrat auf den 15. April 2019 fest.
Die wichtigsten Änderungen sind die neuen Bestimmungen über die Erhebung einer Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen oder Umzonungen. Gleichzeitig wurden auch die Bestimmungen über die Planungszonen angepaßt. Künftig kann der Gemeinderat Planungszonen für eine Dauer von fünf Jahren bestimmen.
Das Inkrafttreten des kRPG und des zugehörigen Reglements wird auf die Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund abgestimmt, die bis Ende April 2019 erfolgen sollte.
Somit wird die auferlegte Frist vom 1. Mai 2019 eingehalten, und der Kanton Wallis kann die in den Übergangsbestimmungen des RPG genannten Sanktionen vermeiden.
Sobald die Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund vorliegt, werden die Walliser Gemeinden im Detail informiert.
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