
Rebkrankheit Goldgelbe Vergilbung
Zusätzlich zu den drei im Jahr 2021 nachgewiesenen Herden der Goldgelben Vergilbung wurde kürzlich ein neuer Fall in Fully entdeckt, nachdem der betroffene Bewirtschafter eine Meldung an das Weinbauamt gemacht hatte.
Momentan sind die Symptome dieser Quarantänekrankheit einfach auszumachen.
Dank einer frühzeitigen Erkennung können Proben in der unmittelbaren Umgebung der befallenen Rebstöcke genommen und letztere rasch gerodet werden, um das Inokulum und das Risiko einer Ansteckung benachbarter Rebstöcke mit dem Vektorinsekt zu verringern.
Walliser Winzer werden aufgefordert, ihre Parzellen sorgfältig zu kontrollieren und jeden Fall von zweifelhaften Rebstöcken unverzüglich zu melden.
Goldgelbe Vergilbung wird durch Mikroorganismen (Phytoplasmen) verursacht und führt zum vollständigen Absterben der befallenen Rebstöcke.
Sie ist die schlimmste Vergilbungskrankheit der Rebe, da sie sich durch das Vektorinsekt (Rebzikade Scaphoideus titanus) sehr schnell im ganzen Rebberg ausbreiten kann. Es gibt keine kurative Behandlung dafür. Der Krankheitsüberträger, die Amerikanische Rebzikade, kann mit Insektiziden bekämpft werden.
Sie gehört zu den Quarantänekrankheiten, die gemäß der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes meldepflichtig sind. In der Schweiz ist sie seit 2004 nachgewiesen. Im Wallis wurde der erste Fall 2016 in Fully beobachtet. Im Jahr 2021 wurden Herde in Port-Valais, Ardon und Saxon festgestellt.
„Epidemisches Auftreten“
Die Symptome der Goldgelben Vergilbung sind in jeder Hinsicht identisch mit denen des Schwarzholzes, einer anderen Vergilbungskrankheit der Weinrebe, die deutlich weniger schwerwiegend ist, da sie nicht epidemisch auftritt.
Sie sind auf Blättern, Trieben und Trauben sichtbar. In den meisten Fällen rollen sich die Blätter nach unten und verfärben sich bei roten Rebsorten rot und bei weissen Rebsorten weisslich. Die Verfärbung kann sektoriell oder vollständig auftreten. Die Triebe verholzen nicht oder nur teilweise. Sie bleiben weich, wodurch der Rebstock einen hängenden Wuchs aufweist. Zudem sind die Trauben entweder nicht vorhanden oder von geringerer Größe. Die Beeren verdorren in der Reifephase.
Die von der Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Walliser Winzern im Rahmen der Pflanzenschutzkontrollaufgaben in den Weinbergen organisierten Proben reichen nicht aus, um alle möglichen Herde zu entdecken.
Daher werden alle Bewirtschafter dazu aufgefordert, ihre Parzellen sorgfältig zu kontrollieren und jeden Fall von zweifelhaften Rebstöcken zu melden.
Hintergrund
Die Goldgelbe Vergilbung (französisch flavescence dorée) ist eine Rebkrankheit, die zur Familie der Vergilbungskrankheiten im Weinbau gehört. Sie gilt als erste bekannt gewordene Rebkrankheit, die auf eine Infektion durch Phytoplasmen zurückzuführen ist. Zuerst wurde sie im Jahr 1949 in der Region Armagnac an der Rebsorte Baco Blanc beobachtet. Als Krankheitserreger wurde das Phytoplasma Candidatus Phytoplasma vitis isoliert. Einzig bekannter Vektor ist die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus). Der Krankheitserreger vermehrt sich sowohl in der befallenen Rebe (im sekundären Phloem) als auch im Krankheitsüberträger.
Wegen der epidemischen Ausbreitung und den gravierenden Schäden im Rebbau wurde die Goldgelbe Vergilbung von den für Pflanzenschutzgesundheit zuständigen Bundesbehörden als Quarantänekrankheit klassifiziert. Die Quarantäneorganismen sind in der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK, Sr 916.201) geregelt. Die Massnahmen betreffen alle Weinbaugebiete der Schweiz.
Die Meldung verdächtiger Rebstöcke an die kantonalen Pflanzenschutzdienste und die Bekämpfung des Vektors gemäss den kantonalen Bestimmungen in den definierten Bekämpfungszonen sind obligatorisch.
Die bordelaiser Rebsorten Cabernet Sauvignon und Sauvignon Blanc, aber auch Sangiovese, Chardonnay, Aramon und Alicante Bouschet zeigen die Symptome in ausgeprägter Art, während Merlot und Sémillon nur schwach reagieren.
Die Symptome sind im Jahr der Infektion noch nicht sichtbar. Sie treten frühestens im Folgejahr, manchmal sogar erst 5 Jahre später auf. Scheinbar gesunde Rebstöcke können somit schon lange mit den Phytoplasmen infiziert sein. Unterlagsreben zeigen meist keine Symptome, so dass eine Kontrolle vor dem Verkauf der Ware dringend indiziert ist.