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Registrationspflicht für Tierhalter im Wallis ausgeweitet

Registrationspflicht für Tierhalter im Wallis ausgeweitet

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Tierkrankheiten hat es immer schon gegeben aber die Beamten weiten ihre Macht und Kontrolle aus.

Tierhalter und Landwirte im Wallis werden immer mehr Bürokratie und mehr Pflichten unterworfen. Begründung der zuständigen Dienststelle ist, daß es viele Tierkrankheiten gibt, die gefährlich seien.

Im Bereich der Tiergesundheit begannen die Anstrengungen zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) erste Früchte zu tragen, so die Dienststelle für Veterinärwesen des Wallis, so die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Die Bekämpfung der Moderhinke wurde 2021 im Wallis als Vorbereitung auf das ab 2024 geplante, obligatorische nationale Programm gestartet.

Das kantonale Veterinäramt unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Bund, im Rahmen eines Pilotprojektes, diejenigen Tierhalter, die ihre Herden schon vorgängig und freiwillig sanieren. Alle Schafhalterinnen und Schafhalter im Kanton können sich bis spätestens am 31. Dezember 2023 dafür anmelden.

2021 keine hochansteckenden Tierseuchen im Wallis

Im Jahr 2021 wurden im Wallis keine hochansteckenden Tierseuchen zu verzeichnen. Die Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Hausgeflügel vor einer Infektion mit der Vogelgrippe (aviäre Influenza), die von Wildvögeln übertragen wird, wurden in den Gemeinden entlang des Genfersees umgesetzt.

Registrierungspflichten bleiben trotzdem

Diese Maßnahmen bestanden im Wesentlichen darin, den Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln zu vermeiden. Sie konnten den rund 1700 beim Kanton registrierten Tierhaltern mithilfe des 2020 eingeführten Digital-Registrierungssystems direkt mitgeteilt werden.

Die Bedeutung dieser Registrierungspflicht, die ein zentrales Element der Prävention darstellt, wurde bei dieser Gelegenheit in Erinnerung gerufen, da die Meldedisziplin noch verbessert werden muss: Derzeit ist etwa die Hälfte der Halter im Kanton registriert.

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