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„Renovate Switzerland“-Aktivisten müssen DNA abgeben

„Renovate Switzerland“-Aktivisten müssen DNA abgeben

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Man kann von Klimaaktivisten stehen wie man will, sie für völlig irrationale Panik-Verirrte halten oder für rational richtig und gewissenhaft agierende Personen. Was aber so oder so fragwürdig erscheint, ist, wenn die Kantonspolizei Wallis mit Kanonen auf Spatzen bzw. Klimaaktivisten schießt.

Zuletzt erreichte sie erst weltweit unrühmliche Bekanntheit durch ihre rigides und gewalttätiges Vorgehen gegen bürgerlichen Protest von Inhabern der Walliserkanne.

Nun kommt die Kantonspolizei Wallis wegen übertrieben unverhältnismäßig erscheinendem Vorgehen gegen Klimaaktivisten erneut in die Negativ-Schlagzeilen.

Es fragt sich, ob ihre Energie nicht besser verwendet wäre, wenn sie ihre Kommunikation verbessert, insbesondere bei Großereignissen wie Waldbränden.

Doch worum geht es?

Zu Beginn dieser Woche begaben sich fünf Personen, die „Renovate Switzerland“ unterstützen, auf den Polizeiposten in Sitten, um ihre DNA entnehmen zu lassen.

Unter ihnen befanden sich Karuna Babajee und Mathilde Eggel. Die Polizei verlangt von beiden die DNA, weil sie während einer gewaltfreien Aktion in Sitten im Juni Fotos und Videos gemacht haben.

Drei weitere Personen begleiteten sie nun mit dem Ziel, ihre DNA freiwillig abzugeben. Ihre Botschaft dabei: Sie seien stolz auf sich und werden ihre gewaltfreien Aktionen fortsetzen.

Die Ansicht hierzu von Mathilde Eggel, 24, Studentin der Journalistik und Kommunikation in Neuenburg: „Das Wallis brennt, aber die Walliser Polizei scheint andere Sorgen zu haben. Heute mußte ich meine DNA abgeben, weil ich im Juni eine gewaltfreie Aktion in Sion gefilmt habe. Dafür habe ich bereits fast sieben Stunden im Gefängnis verbracht und wurde von oben bis unten durchsucht. Offenbar ist mein Engagement für die Walliser Justiz ein Verbrechen. Ich persönlich bin stolz darauf. Ich frage mich vielmehr: Welche Konsequenzen hat es für diejenigen, die unser Recht auf eine Zukunft auf dieser Erde verletzen? Welche Strafe droht den Kriminellen, die weiterhin CO2 ausstoßen, als gäbe es kein Morgen?“

Karuna Babajee, 20, Studentin der Biologie und Anthropologie dazu Ich werde wie eine Kriminelle behandelt, obwohl ich nur über eine gewaltfreie Demonstration einer Bewegung berichtet habe, die das Gemeinwohl schützen will. Angesichts des Klimanotstands macht mir das Angst, und ermutigt gleichzeitig dazu, mich noch mehr zu engagieren. Auf diese Weise haben sie meine DNA bereits für das nächste mal.“

Cécile Bessire, 28, ehemalige Logopädin und Vollzeit-Organisatorin bei „Renovate Switzerland“: „Heute schlage ich der Polizei von Sitten vor, meine DNA zu entnehmen, weil sie das offenbar mit Menschen macht, die ihre Sorge um die Zukunft zum Ausdruck bringen. Das Wallis geht in Flammen auf, es ist eine absolute Dringlichkeit. Ich habe beschlossen, mich der Organisation des zivilen Klimawiderstands zu widmen. Es ist die einzige Option, die mir bleibt, um mein Leben und das meiner Lieben zu retten. Ich bin stolz auf mein Engagement, ich habe mir nichts vorzuwerfen und werde so lange weitermachen, wie es nötig ist“.

Verhaftet, weil sie Fotos und Videos gemacht haben?

Eine Leibesvisitation, acht Stunden Gefängnis und nun die Entnahme ihrer DNA durch die Walliser Polizei: Das haben Mathilde Eggel und Karuna Babajee durchgemacht, gemäß Angaben von „Renovte Switzerland“ bloß deswegen, weil sie Fotos und Videos machten.

Mit einer „Handle jetzt!“-Weste bekleidet, wurden sie zusammen mit den Personen, die auf der Straße saßen, zur Polizeiwache gebracht. Sie werden, wie diese, wegen „Nötigung“ (Art. 181 StGB) angeklagt.

Was das Gesetz sagt

Gewaltfreier, ziviler Ungehorsam und friedliche Demonstrationen sind durch das Völkerrecht geschützt und stellen ein grundlegendes Menschenrecht dar.

Gemäß Artikel 217 der Strafprozeßordnung darf die Polizei in der Schweiz eine Person nur dann festnehmen, wenn sie sie bei der Begehung eines Verbrechens oder Vergehens oder unmittelbar nach einem solchen Delikt erwischt oder wenn ein Haftbefehl vorliegt.

Das Fotografieren oder Aufnehmen von Videos an einem öffentlichen Ort ist keine Straftat, erst recht nicht, wenn es um die Berichterstattung über eine friedliche Demonstration geht.

Artikel 221 der Strafprozessordnung besagt ausserdem, daß „Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nur zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist und ernsthaft zu befürchten ist, daß sie sich durch Flucht dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Sanktion entzieht; Personen beeinflußt oder auf Beweismittel einwirkt, um so die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen; oder durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährdet, nachdem sie bereits früher gleichartige Straftaten verübt hat.”

Die Sympathisanten von „Renovate Switzerland“ werden sich angesichts der polizeilichen Repression nicht zurückhalten, so die Organisation. Den ganzen Sommer über sind gewaltfreie Aktionen geplant, und solange der Klimanotstand nicht als solche behandelt wird.

(rm, pd)

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