Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Immer mehr Hundeattacken im Wallis: Hundegesetz und Tierschutzgesetz sollen geändert werden
Auf Hundebesitzer im Wallis kommt neue zusätzliche kantonale Gebühr zu
Immer mehr Hundeattacken im Wallis: Hundegesetz und Tierschutzgesetz sollen geändert werdenAuf Hundebesitzer im Wallis kommt neue zusätzliche kantonale Gebühr zu

Immer mehr Hundeattacken im Wallis: Hundegesetz und Tierschutzgesetz sollen geändert werden

Auf Hundebesitzer im Wallis kommt neue zusätzliche kantonale Gebühr zu
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Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) unterbreitet zwei Gesetzesentwürfe zur Vernehmlassung, „die darauf abzielen, den rechtlichen Rahmen für den Tierschutz anzupassen und die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit der Hundehaltung zu stärken“, so die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Diese Revision, die dem Willen des Großen Rates entspricht, sieht insbesondere die Schaffung eines spezifischen Hundegesetzes vor.

Diese führt sowohl eine Verschärfung der Ausbildungsanforderungen für Hundebesitzer ein, als auch der Maßnahmen, die bei einem durch das Tier verursachten Vorfall anzuwenden sind, so zum Beispiel bei Hundeattacken. Erst jüngst gab eine solche im Kanton Wallis und darüberhinaus zu reden, weil nach einer Hundeattacke mit schweren Verletzungen der Tier eines Angehörigen der Kantonspolizei Wallis nicht eingeschläfert worden ist (siehe Beitrag unterhalb dieses Artikels ganz unten)

Der Staat Wallis schickt einen Vorentwurf zur Teilrevision des Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) sowie einen Entwurf für ein neues kantonales Hundegesetz (HuG) in die Vernehmlassung.

Immer mehr Hundeattacken

Das bestehende Gesetz, das 2014 verabschiedet und 2020 revidiert wurde, bedarf mehrerer Anpassungen, um den vom Großen Rat angenommenen Interventionen Rechnung zu tragen und die Kohärenz des rechtlichen Rahmens zu stärken – insbesondere angesichts der Zunahme gemeldeter Angriffe von Hunden (von 112 Fällen im Jahr 2007 auf 346 im Jahr 2024) sowie der Erwartungen der Bevölkerung.

Die Revision des AGTSchGs beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung des Kapitels über Hunde, das in das neue kantonale Hundegesetz übernommen und weiterentwickelt wurde. Letzteres soll einen klaren, harmonisierten und verstärkten Rahmen bieten.

  • Verschärfung der Ausbildungsanforderungen: Einführung einer obligatorischen theoretischen Ausbildung für alle Personen, die in letzter Zeit keinen Hund gehalten haben, sowie eines obligatorischen Führbarkeitstests für alle Halter beim Erwerb eines neuen Hundes, auch für Personen, die bereits einen Hund gehalten haben.
  • Anerkennung und Beaufsichtigung der Hundetrainerinnen und Hundetrainer, die zur Durchführung der obligatorischen Ausbildung berechtigt und vom kantonalen Veterinäramt zugelassen sind.
  • Vereinheitlichung und Verschärfung der Massnahmen bei Zwischenfällen und Präzisierung der Rolle der kantonalen Kommission für Herdenschutzhunde.
  • Verbesserung des Versicherungssystems: Abschluss einer kollektiven Haftpflichtversicherung durch den Staat, die Fälle abdeckt, in denen keine private Versicherung besteht.
  • Einführung einer kantonalen Gebühr in Höhe von 25 Franken für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zur Finanzierung zusätzlicher staatlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Hundehaltungsangelegenheiten.

Ein gestärkter Rahmen im Dienst der Sicherheit und des Wohlergehens der Tiere

Mit dieser Revision beabsichtigt der Kanton, seine Gesetzgebung zur Tierhaltung zu modernisieren und zu klären. Gleichzeitig sollen die öffentliche Sicherheit und das Tierwohl gestärkt werden.

Im Sinne der Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern wird eine solidarische und moderate Beteiligung der Hundehalter eingeführt, wodurch die kantonalen Finanzen geschont und den Erwartungen aller Beteiligten Rechnung getragen wird.

Vernehmlassung läuft

Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. Januar 2026. Sie ist öffentlich, und alle interessierten Kreise sind eingeladen, ihre Meinung zu äussern. Die Unterlagen zur Vernehmlassung – Gesetzesentwürfe, erläuternde Berichte und Vergleichstabellen – sind online unter folgender Adresse verfügbar:

www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen

Auf derselben Seite steht ein elektronisches Formular zur Verfügung, um die Übermittlung und Bearbeitung der Stellungnahmen zu erleichtern.

(pd, rm)
(Foto: Kt. VS)

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