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Scharfe Kritik des Vereins Anzère-R2

Scharfe Kritik des Vereins Anzère-R2

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Von Albert Ulrich

Die Verwaltung ist unerlässlich für einen gut funktionierenden modernen Verfassungsstaat, auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger sie eher für überflüssig halten.

Im Rechtsstaat ist die Verwaltung bei ihrer Tätigkeit immer an Recht und Gesetz gebunden, so könnte man meinen. In der Region Anzère gelten offensichtlich andere Gepflogenheiten.

Der Trick mit den Administrationsgebühren

Zweitwohnungsbesitzer, die für mehr Steuergerechtigkeit kämpfen, werden nicht nur von den örtlichen Behörden nicht gehört, sondern müssen sich nun auch noch mit Schikanen der Gemeindeverwaltungen auseinandersetzen.

Es ist ihnen nicht mehr möglich, das Recht, gegen eine ungerechte oder überhöhte Steuer zu reklamieren, wahrzunehmen.

Seit Juli 2023 muss eine Geldstrafe bezahlen, wer einen Anspruch geltend bzw. eine berechtigte Einsprache erheben möchte.

In Arbaz ansässige Zweit-Steuerzahler, die gegen die ungerechtfertigte Erhöhung der Abfall- oder Abwassergebühren protestieren, müssen 200 Franken Administrations-Gebühren bezahlen, weil sie sich trauen, die Verwaltung in ihrem alltäglichen Trott zu stören.

Üsserschwiizer fühlen sich in der schönen Tourismusregion Anzère wie in der Fantasiewelt von G. Orwell, nur dass dieses Utopia leider zur Wirklichkeit geworden ist!

Man träumte, dass die Behörden im Dienste aller Bürger und Steuerzahler stehen, was in Arbaz leider nicht der Fall ist; denn die Zweitwohnungsbesitzer müssen hohe und schwer zu rechtfertigende Gebühren für Dienstleistungen bezahlen, welche sie während einem Bruchteil des Jahres nutzen und die vorwiegend den Einheimischen zur Verfügung gestellt werden müssen und diesen auch zugute kommen.

Gesetze rückwirkend geändert

Wenn nun, wie in der Gemeinde Ayent, der Grundsatz missachtet wird, dass das Gesetz nicht rückwirkend gelten darf, kommt man sich vor, in einer Bananenrepublik zu leben. Der steuerzahlende Zweitwohnungsbesitzer, welcher gegen eine unverhältnismässige Einschätzung der pauschalen Kurtaxe Einsprache erhob, und vor dem Walliser Staatsrat Recht erhielt, wird von der Gemeindeverwaltung weiterhin ignoriert.

Vom Staatsrat festgestellte Rechtswidrigkeit

Die vom Walliser Staatsrat festgestellte Rechtswidrigkeit bei der Erhebung der pauschalen Kurtaxe und auch des Kurtaxenreglements der Gemeinde Ayent wird unter den Teppich gekehrt.

Die ungerechtfertigt einkassierten Kurtaxen, aber auch die auferlegte Entschädigung an den Kläger, sind nach Monaten noch immer nicht zurückerstattet worden. Dem erfolgreichen Rekurrenten wurde mitgeteilt, dass die illegal erhobenen Taxen bis zu einem neuen Reglement, hinterlegt werden.

Es wird offensichtlich versucht, mit einem neuen Kurtaxenreglement diesen Diebstahl zu legalisieren. In der Walliser Gemeinde Ayent herrscht Rechtsmissbrauch und die Missachtung der Rechtskraft des Urteils des Walliser Staatsrates. Das Recht gilt nicht für auswärtige Zweitwohnungsbesitzer! Wenn die Üsserschwiizer aus nah und fern nicht zufrieden sind, sollten sie sich verziehen, auch wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftsleben der Region leisten. Verblüffend ist zudem, dass die kantonalen Behörden diese Praktiken, die sonst nur noch im Wilden Westen üblich sind, tolerieren und zulassen!

Zweitwohnungsbesitzer ein «le Suisse Toto»?

In Anzère muss leider immer wieder aufs Neue festgestellt werden, dass die Zweitwohnungsbesitzer nicht zu den besten und treuesten Botschafter der Feriendestination gezählt werden, obwohl es die lokale Propaganda so anzupreisen versucht. Sie sind und bleiben offensichtlich eine Kaste von Untermenschen, oder wie der Unterwalliser sagt: ein «le Suisse Toto» (eine Art Halbschuh) ?

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