Schweiz erhebt Einspruch gegen die Suspendierung des Ottawa-Abkommens durch die UkraineNicht mit dem Völkerrecht vereinbar
Die Schweiz wird Einspruch gegen den Entscheid der Ukraine einlegen, das Ottawa-Abkommen zu suspendieren. so das EDA.
Das Abkommen verbietet den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von Personenminen.
An seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 ist der Bundesrat zum Schluß gekommen, daß eine solche Suspendierung nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
Information und völkerrechtliche Lage
Als Vertragsstaat wurde die Schweiz am 21. Juli 2025 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Depositar des Ottawa-Übereinkommens, über den Entscheid der Ukraine informiert.
Gemäß dem Ottawa-Abkommen dürfen Staaten zwar aus dem Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt während eines laufenden Krieges wird aber erst nach Ende des Konflikts wirksam.
Eine Suspendierung sieht das Übereinkommen nicht vor.
Entscheidung des Bundesrats
Der Bundesrat hat entschieden, gegen die Suspendierung Einspruch zu erheben.
Um eine Suspendierung des Ottawa-Abkommens durch die Ukraine zu verhindern, wird die Schweiz ihren Einspruch am 17. Oktober 2025 offiziell beim Generalsekretär der Vereinten Nationen einreichen.
Bedeutung des Ottawa-Abkommens
Personenminen verletzen und töten Menschen – Soldaten wie Zivilpersonen – nicht nur während eines bewaffneten Konfliktes, sondern auch danach.
Gerade um solche Folgen zu verhindern, wurde 1997 das Ottawa-Übereinkommen abgeschlossen.
Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts
Es ist ein Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts. Eine Aussetzung oder ein Rücktritt durch einen Vertragsstaat, der sich in einem bewaffneten Konflikt befindet, verstößt gegen das Völkerrecht und schwächt die Bemühungen für Abrüstung und Rüstungskontrolle.
Position der Schweiz zum Konflikt und zur Abrüstung
Der Bundesrat verurteilt den Krieg Rußlands gegen die Ukraine. Er ist sich der schwierigen sicherheitspolitischen Lage der Ukraine bewußt, ist jedoch der Auffassung, daß die Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Ottawa-Übereinkommen trotzdem einhalten muß.
Im Rahmen seiner Strategie für Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022–2025 setzt sich die Schweiz dafür ein, die negativen Auswirkungen konventioneller Waffen zu verringern und die wichtigsten internationalen Abkommen in diesem Bereich umzusetzen.
Unterstützung für Minenräumung in der Ukraine
Für die Schweiz ist die humanitäre Minenräumung in der Ukraine eine Priorität.
Der Bundesrat hat im September 2023 Mittel in der Höhe von 100 Millionen Franken genehmigt, um zivile und landwirtschaftliche Gebiete in der Ukraine zu entminen.
Diese Mittel werden je zur Hälfte vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finanziert und sind für den Zeitraum von 2024 bis 2027 gedacht.
(pd, rm)
(Bild: Medienmitteilung Internationales Rotes Kreuz)


