
Schweizer Namensrecht: 2013 abgeschafft, nun wieder eingeführt? Doppelnamen kommen zurück
Heute darf man in der Schweiz sein Geschlecht frei wählen und so oft wechseln wie einem der Sinn danach steht, aber nicht seinen Namen wählen.
Nun heißt es: Zurück in die Vergangenheit. Ehepartner sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen dürfen. Und die Namenswahl soll liberaler werden.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme vom 24. Januar 2024 den entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N).
Neu sollen auch die Kinder einen Doppelnamen tragen können, unabhängig davon, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind.
Seit dem Jahr 2013 müssen sich Ehepaare bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Doppelnamen sind nicht mehr zulässig.
Es besteht lediglich die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden. Die Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Namen eines der beiden Eltern, den diese bei der Eheschließung als Namen der Kinder bestimmt haben. Bei unverheirateten Paaren tragen die Kinder den Namen eines Elternteils.
Gemäß geltendem Recht ist es somit nicht möglich, die Zusammengehörigkeit eines Ehepaares über den Namen zum Ausdruck zu bringen, ohne daß einer der Ehegatten auf den bisherigen Namen verzichtet.
Außerdem kann eine namensmäßige Verbindung zwischen beiden Eltern und dem Kind nur bei verheirateten Eltern geschaffen werden.
Namensrecht soll vereinfacht werden
Die gesellschaftliche Realität zeigt, daß die Ehegatten oft ihren bisherigen Namen behalten möchten.
Gleichzeitig besteht häufig der Wunsch, eine namensmäßige Verbindung zueinander und zu den gemeinsamen Kindern sichtbar machen zu können. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt deshalb vor, daß verheiratete Paare künftig wieder einen Doppelnamen tragen können.
Dieser besteht aus den Namen beider Ehegatten.
Rechtschreibfehler in Doppelnamen soll erlaubt werden
In der deutschen Sprache werden in einem gesprochene Wörter zusammengecshrieben oder mit Bindestrich geschrieben. Der Amerikaner schreibt etwa „High pressure cleaning system„, im Deutschen heißt es „Hochdruck-Reinigungssystem“ (oder „Hochdruck-Reinigungs-System„). Neu ist auch ein Rechtschreibfehler zulässig, ein sogenanntes Deppenleerzeichen im Doppelnamen erlaubt, er soll der Doppelname mit oder ohne Bindestrich geführt werden können.
Zudem ist vorgesehen, daß der Doppelname auch für Kinder ermöglicht wird, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind. Die Kinder sollen außerdem auch dann einen Doppelnamen tragen dürfen, wenn die verheirateten Eltern ihre Namen behalten.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme vom 24. Januar 2024 den entsprechenden Entwurf der RK-N.
Er regt jedoch an, die neuen Gesetzesbestimmungen einfacher zu formulieren und gleichzeitig weitere Möglichkeiten für die Namensbildung zu prüfen. So soll es beispielsweise möglich sein, die Reihenfolge der Doppelnamen den Ehegatten zu überlassen.
Jeder Ehegatte könnte für sich entscheiden, welcher der erste und welcher der zweite Name sein soll.
Weiterführendes:
(rm, pd)