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1088 verbotene Sendungen festgestellt
Schwerpunktkontrolle Internethandel1088 verbotene Sendungen festgestellt

Schwerpunktkontrolle Internethandel

1088 verbotene Sendungen festgestellt
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Wegen der teuren Preise bestellen immer mehr im Ausland. Bedingt durch das weiterhin hohe Volumen von Bestellungen in ausländischen Internetläden hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine Schwerpunktkontrolle in diesem Bereich durchgeführt.

Unter den zur Einfuhr verbotenen oder nicht verkehrsfähigen Sendungen wurden am häufigsten Medikamente festgestellt, gefolgt von Markenfälschungen / Verstößen von Rechten an geistigem Eigentum und Waffen.

Mit weiterhin hoher Beliebtheit von Internetbestellungen häufen sich auch die Feststellungen des BAZG bei den Kontrollen der aus dem Ausland stammenden Sendungen.

1088 Sendungen sichergestellt

Die Kontrolle fokussierte in erster Linie auf Waren, die zur Einfuhr verboten oder nicht verkehrsfähig sind. Insgesamt stellten die BAZG-Mitarbeitenden während der Schwerpunktkontrolle 1088 Sendungen vorläufig sicher:

* 470 Sendungen enthielten Heilmittel

* 256 Sendungen betrafen mutmaßliche Markenfälschungen

* 94 Sendungen mit Waffen wurden sichergestellt

* 59 Sendungen mit Betäubungsmitteln

* 68 Sendungen mit Laserpointern

* 85 Sendungen mit Dopingmitteln

Je nach Art der sichergestellten Ware läßt sich feststellen, daß diese jeweils aus anderen Hauptherkunftsländern stammen: So gelangten die während der Schwerpunktkontrolle sichergestellten Sendungen mit Medikamenten vor allem aus Indien sowie Ungarn und diejenigen mit Markenfälschungen aus China in die Schweiz.

Die Sendungen mit Betäubungsmitteln stammten aus Großbritannien und Deutschland (s. Anhang Tabelle mit Zahlen und Herkunftsländern).

Bestellung verbotener Waren: Bußen und Strafverfahren möglich

Stellt das BAZG bei seinen Kontrollen zur Einfuhr verbotene Waren fest, stellt es diese vorläufig sicher und übergibt die Fälle den zuständigen Behörden.

Bei Waffen und Betäubungsmitteln sind dies die kantonalen Strafverfolgungsbehörden, bei Laserpointern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und im Falle von Medikamenten und Dopingmitteln erfolgt eine Fallübergabe an Swissmedic respektive Swiss Sport Integrity.

Fälle mit frequenzstörenden/nicht konformen Geräten werden dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) übergeben. Die jeweils zuständige Behörde entscheidet im Anschluß über die weiteren Schritte sowie allfällige Bußen und/oder Strafverfahren.

Über das BAZG

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat die Aufgabe,  für umfassende Sicherheit an der Grenze zu sorgen, was natürlich seit dem Grenzkontrollen-Abschaffungen infolge des Schengen-Abkommens nicht mehr einwandfrei möglich ist. Daher erfolgen zunehmend Kontrollen im Inland.

Es übernimmt Schutz- und Kontrollfunktionen, erhebt Zölle und Abgaben und trägt rund einen Drittel der gesamten Bundeseinnahmen bei. Mit der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration leistet das BAZG auch einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz.

Weiter übernimmt es Aufgaben in rund 100 nichtzollrechtlichen Bereichen wie Heilmittel, Artenschutz oder Markenschutz. Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lageabhängig und risikogerecht zu kontrollieren.

Schwerpunkte der Weiterentwicklung des BAZG sind das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT und die Totalrevision des Zollgesetzes. Ziel sind effizientere Prozesse durch die konsequente Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen.

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