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Solaranlagen im hochalpinen Raum: Ergebnis Volksabstimmung vom 10. September 2023

Solaranlagen im hochalpinen Raum: Ergebnis Volksabstimmung vom 10. September 2023

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Binnen wenigen Wochen stampften die Politiker im Großen Rat den sogenannten Solar-Expreß aus dem Boden.
Damit sollten ohne das normale Bewilligungs-Verfahren im Blitz-Tempo Solar-Großanlagen in den hochalpinen Raum gebaut werden.

Dem schob das walliser Stimmvolk nun einen Riegel.
Es hat das Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Großanlagen abgelehnt.

53.94 % der walliser Stimmbürger haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen.

Der Staatsrat nimmt dieses Ergebnis zur Kenntnis. Damit wird das kantonale Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Großanlagen nicht vereinfacht und beschleunigt, wie dies das Dekret beabsichtigt hatte, und es gelten weiterhin die in der kantonalen Baugesetzgebung enthaltenen Bestimmungen.

Mit dem Dekret hätte der neue Artikel 71a des nationalen Energiegesetzes umgesetzt werden sollen, der bis Ende 2025 den Bau großer Photovoltaikanlagen vorantreiben will.

Nachdem die Kriterien für die Bewilligung von Photovoltaik-Großanlagen bereits vom Bundesrecht geregelt werden, bezieht sich das vom Volk abgelehnte Dekret einzig auf das kantonale Verfahren.

Es hätte unter anderem die Einführung eines konzentrierten Verfahrens für die Bewilligung von Photovoltaik-Großanlagen und die Einrichtung des Staatsrates als Bewilligungserstinstanz anstelle der kantonalen Baukommission (KBK) zur Folge gehabt, was den direkten Beschwerdeweg ans Kantonsgericht ermöglicht hätte.

Desweiteren wäre der für die Energie zuständigen Dienststelle die Aufgabe einer besonderen Untersuchungsbehörde zuteil worden.

Rür große Photovoltaikanlagen weiterhin normales Bewilligungsverfahren

Mit dem Nein des Walliser Stimmvolkes erlischt die Gültigkeit des vom Großen Rat angenommenen Dekrets.

Damit gilt für große Photovoltaikanlagen weiterhin das Bewilligungsverfahren, das in der kantonalen Baugesetzgebung vorgesehen ist und in die Zuständigkeit der kantonalen Baukommission (KBK) fällt.

Rechtsmittel müssen – sofern jemand sie einlegen möchte – entsprechend beim Staatsrat, dann beim Kantonsgericht und schließlich beim Bundesgericht eingelegt werden.

Die Bedingungen für die Bewilligung von Photovoltaik-Großanlagen, die im Bundesrecht geregelt sind, bleiben unverändert.

Die Resultate auf einen Blick

Stimmberechtigte 224’992
Eingegangene Wahlzettel 80’371
Leere Wahlzettel 424
Ungültige Wahlzettel 1’789
Gültige Wahlzettel 78’158
Beteiligung (%) 35.72
Ja (46.06%) 35’997
Nein (53.94%) 42’161

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(rm)

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