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Alle Dächer und Fassaden sollen Solarpanels erhalten
Solarinitiative der Grünen zustandegekommenAlle Dächer und Fassaden sollen Solarpanels erhalten

Solarinitiative der Grünen zustandegekommen

Alle Dächer und Fassaden sollen Solarpanels erhalten
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Die am 10. Dezember 2025 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)» ist formell zustande gekommen.

Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, daß von insgesamt 108’786 eingereichten Unterschriften 106’499 gültig sind.

Die Initiative im Wortlaut

Eidgenössische Volksinitiative «für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 89 Energiepolitik

3bis Geeignete Flächen von Bauten und Anlagen sind für die Produktion erneuerbarer Energien zu nutzen. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Installation von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien mit überwiegenden Schutzinteressen unvereinbar oder aus anderen Gründen unverhältnismässig ist. Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er kann Massnahmen zur finanziellen Unterstützung vorsehen.

Art. 197

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 89 Abs. 3bis (Nutzung geeigneter Flächen zur Produktion erneuerbarer Energien)

1 Die Pflicht zur Nutzung geeigneter Flächen zur Produktion erneuerbarer Energien beginnt:
a. bei neuen Bauten und Anlagen sowie bei erheblichen Umbau- und Erneuerungsmassnahmen, insbesondere Dachsanierungen: ein Jahr nach Annahme von Artikel 89 Absatz 3bis durch Volk und Stände;
b. bei bestehenden Bauten und Anlagen: 15 Jahre nach Annahme von Artikel 89 Absatz 3bis durch Volk und Stände; zur Vermeidung von Härtefällen kann die Frist in Einzelfällen bis 2050 verlängert werden.

2 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 89 Absatz 3bis spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

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Meinungen(1)

  1. Das kann man nur ablehnen. Was ist geeignet ? Mein Dach, in meinem Haus, das von lichtem Wald umgeben ist und vielleicht 3 Stunden im Tag besonnt wird>?

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