Solarprogramm der Schweizer Berghilfe löst viele Investitionen aus
Das Solarprogramm der Schweizer Berghilfe ist seit seiner Lancierung Ende April 2023 auf grosse Resonanz gestoßen.
Bis Ende September sicherte die Berghilfe 181 Projekten insgesamt 5 Mio. Franken Unterstützungsbeiträge zu.
Mit diesem Programm verstärkt die Stiftung ihr Engagement für den Bau von Solaranlagen auf Betriebsgebäuden von Kleinunternehmen im Berggebiet.
Diese profitieren damit von tieferen Energiekosten und leisten im Winter mit ihren Einspeisungen ins Stromnetz einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Das Programm ist aktuell befristet bis Ende 2024.
Ende April 2023 startete die Schweizer Berghilfe das Solarprogramm. Damit unterstützt sie Investitionen in Solaranlagen im Berggebiet. Kaum lanciert, bekam die Schweizer Berghilfe von Kleinunternehmen zahlreiche Projektanträge. Dass die Klein- und Kleinstbetriebe ihre Gesuche so schnell einreichen konnten, überrascht auf den ersten Blick. Doch in den Gesuchen ist dokumentiert, dass die Investitionsrechnungen oft schon weiter zurückliegen. «Viele planten schon länger, eine Solaranlage zu bauen, doch die Kosten waren noch zu hoch», sagt Beatrice Zanella, Leiterin Projekte und Partnerschaften der Schweizer Berghilfe, «unser Programm ermöglicht diesen Unternehmen nun, ihre Projekte umzusetzen.»
Solaranlagen entlasten das Betriebsbudget
Im Solarprogramm werden nur jene Anlagen unterstützt, die auf bestehenden Gebäuden gebaut werden und deren gewonnene Energie auch im eigenen Betrieb eingesetzt wird. «Die Nutzung des eigenen Solarstroms entlastet das Betriebsbudget deutlich», sagt Beatrice Zanella, «und die Unternehmen generieren durch den Verkauf des überschüssigen Stroms zusätzliche Einnahmen.» Zudem will die Berghilfe einen Anreiz schaffen, damit die Kleinunternehmen in den Schweizer Berggebieten ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.
Vereinfachtes Gesuchverfahren für Solarprojekte
Das Solarprogramm ist bewusst niederschwellig angelegt: Für eine Projektunterstützung fordert die Berghilfe weniger Unterlagen als üblich ein. Die wichtigsten Kriterien, um ein Gesuch einreichen zu können, sind aber die gleichen wie bei anderen Projekten: Der Betrieb muss in einer der vier Bergzonen liegen, darf nicht mehr als 49 Vollzeitstellen haben und muss privatwirtschaftlich geführt sein. «Auch prüfen unsere ehrenamtlichen Expertinnen und Experten, wie bei allen Projekten, ob die Betriebe die Investition wirklich nicht aus eigener Kraft stemmen können», sagt Beatrice Zanella. Bei jedem fünften Gesuch war dies bisher der Fall, weshalb diese auch nicht mit Spendengeldern unterstützt wurden.
Informationen zum Solarprogramm der Schweizer Berghilfe
Den Fokus auf Solarenergie hat die Berghilfe bewusst gewählt. Die Sonneneinstrahlung ist in den Bergen höher als im Mittelland. Speziell im Winter hat es im Berggebiet wenig Hochnebel, und der Schnee reflektiert das Licht. Die kältere Luft in den Bergen kühlt zudem die Solarzellen, was eine höhere Leistung ermöglicht. Dies sind fast perfekte Voraussetzungen für Solaranlagen.
Ob Landwirtschaftsbetrieb, Dorfkäserei, Schreinerei oder Berghotel: Sobald der Betrieb in der Bergzone liegt und die Energie auch für den eigenen Betrieb einsetzen will, kann er ein Gesuch einreichen. Wichtig ist, dass der Betrieb sein Unterstützungsgesuch einreicht, bevor der Bau der Anlage startet. Die Stiftung übernimmt pro Anlage bis zu 50 Prozent der Baukosten und die Unterstützung wird als A-fonds-perdu-Beitrag nach Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt. Bei der Beurteilung der Unterstützung werden die finanzielle Situation der Gesuchsteller sowie die verfügbaren Förderbeiträge der öffentlichen Hand berücksichtigt.
Detaillierte Kriterien und weitere Infos zur Unterstützung sind zu finden auf:
https://www.berghilfe.ch/gesuche/energie/solarprogramm

