Sperrung Straße Täsch – ZermattAb 20 Uhr bis 5 Uhr morgends Belagsarbeiten
Die Straße Täsch – Zermatt darf nur mit einer Sonderbewilligung befahren werden. Denn der Verkehr ist für Motorfahrzeuge verboten. Ausgenommen sind Berechtigte gemäß Beschluß vom 4. Oktober 1978 des Staatsrates des Kantons Wallis.
Nun ist sie von 20 Uhr bis 5 Uhr morgends ganz geschlossen wegen Belagsarbeiten.
Der kantonale Straßenmeister informiert über folgende Straßensprerrung:
Sperrung Straße Täsch – Zermatt
Dauer:12. November 2024 – 14. November 2024, jeweils von 20.00 Uhr bis 05.00 UhrBehinderung: Sperrung infolge Belagsarbeiten
Umleitung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
(pd, rm)
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