„Staat Wallis setzt alle erforderlichen Mittel ein“Unwetter in den Monaten Juni und Juli
Die Unwetter, von denen das Wallis in den Monaten Juni und Juli 2024 betroffen war, haben viele Regionen des Kantons stark in Mitleidenschaft gezogen.
Erste Schätzungen der sogenannten Fachstellen beziffern die wetterbedingten Schäden für den Staat Wallis auf 125 Millionen Franken.
Diese Kosten betreffen die Seitenflüsse und die Rhone, das Straßennetz sowie Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wäldern.
Dringend und zwingend
Die dringenden und zwingenden Ausgaben werden als Kreditüberschreitung in der Rechnung 2024 zugelassen.
Die Kosten für die ordentlichen Wiederherstellungsarbeiten und die Arbeiten für Folgeprojekte müssen noch geschätzt werden.
Um Einzelpersonen helfen zu können, arbeitet die Kommission zur Verwaltung des Hilfsfonds (KVH) mit den Hilfsorganisationen zusammen.
Gemeinden erhalten Formular
Zu diesem Zweck wird den Gemeinden in den nächsten Tagen ein Formular für Spendenanfragen zugestellt.
Bei nicht versicherbaren Schäden bleibt der Schweizer Fonds die erste Anlaufstelle.
Der Kanton Wallis leistet seinerseits subsidiäre Hilfe auf der Grundlage der Kriterien des Schweizer Fonds.
Nicht-versicherte Schäden
Der Staat Wallis beabsichtigt zudem, in bestimmten Fällen, die nicht versicherbare Schäden betreffen, eine zusätzliche Unterstützung zu leisten.
Außerdem prüft er, ob er Personen in prekären Situationen und bei Bedarf eine Unterstützung für bestimmte Härtefälle gewähren kann.
In bezug auf systemrelevante Unternehmen wird dem Parlament ein Dekretsentwurf vorgelegt, der es dem Kanton ermöglichen soll, diese durch außerordentliche Maßnahmen in Form von Bürgschaften zu unterstützen.
Endgültiges Unwetterperimeter steht noch aus
Während der endgültige Unwetterperimeter noch vom Staatsrat festgelegt werden muß, haben bereits 80 Gemeinden Schäden gemeldet und aufgelistet.
Nach ersten Schätzungen der Fachstellen belaufen sich die Unwetterschäden für den Staat Wallis auf 125 Millionen Franken, wovon rund 100 Millionen für Sofortmaßnahmen in den Seitentälern und 25 Millionen in der Rhoneebene verwendet werden sollen.
Die Schäden betreffen vor allem die Seitenflüsse, aber auch die Rhone, das kantonale Straßennetz, die landwirtschaftlichen Infrastrukturen und die Wälder. Die Inventarisierung wird derzeit von den betroffenen Dienststellen fortgesetzt.
Rasche Auszahlung angestrebt – ob das auch klappt?
Um die Gemeinden zu entlasten und eine rasche Auszahlung der Subventionen durch die Fachstellen zu ermöglichen, werden dringende Arbeiten und Maßnahmen, die während der Ereignisse angeordnet wurden, sowie Instandstellungsarbeiten, die unverzüglich ausgeführt werden müssen, als gemeinnützig erklärt und als dringliche Maßnahmen erster Priorität eingestuft.
Dringende und zwingend notwendige Ausgaben werden als Kreditüberschreitung in der Rechnung 2024 zugelassen.
Was die Unterstützung von Privatpersonen und Kleinunternehmen betrifft, so ist angesichts des Ausmaßes der Schäden und der Anzahl betroffener Gemeinden eine Koordination zwischen den Hilfsorganisationen, den Gemeinden und dem Kanton notwendig, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und eine einheitliche, legale und angemessene Verwendung der Spenden sicherstellen zu können.
Um den Menschen in Not helfen zu können, arbeitet die Kommission zur Verwaltung des Hilfsfonds (KVH) mit den Spendeorganisationen (Schweizerisches Rotes Kreuz, Glückskette, usw.) zusammen.
Mehrere von ihnen haben bereits unmittelbar nach den Unwettern Nothilfe geleistet.
Anträge für Übergangshilfe
Nun geht es darum, die Anträge für eine Übergangshilfe und später für die verbleibenden Kosten zu bearbeiten.
In den nächsten Tagen werden standardisierte Fragebögen an die Gemeinden verschickt, damit diese die Anträge für die auf ihrem Gebiet geschädigten Personen sammeln und dann an die KVH weiterleiten können.
Für nicht-versicherbare Schäden, die durch Naturgewalten verursacht wurden, bleibt der Schweizer Fonds (www.fondssuisse.ch) die erste Anlaufstelle.
Der Kanton Wallis leistet seinerseits subsidiäre Hilfe auf der Grundlage der Kriterien des Schweizer Fonds. Der Staat Wallis prüft zudem, ob er Personen in prekären Situationen und bei Bedarf Unterstützung für bestimmte Härtefälle gewähren kann.
Um systemrelevante Unternehmen zu unterstützen, die von den Unwettern stark betroffen waren, plant der Staatsrat, dem Großen Rat ein dringliches Dekret zu unterbreiten, um außerordentliche Maßnahmen in Form von Bürgschaften zugunsten dieser Unternehmen zu ermöglichen.
Der Kanton Wallis hat auch eine schnelle Bearbeitung von Gesuchen um Kurzarbeit (KAE) eingeführt. Es gingen 47 Gesuche ein, die 1’518 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrafen.
Eine Internetseite fasst die verschiedenen Fördermaßnahmen für Einzelpersonen, Gemeinden und Unternehmen zusammen: https://www.vs.ch/unwetter.









