
Staatsrat aktiviert Polizeiklausel für Wiederherstellung im LötschentalProvisorische Seilbahn und Notstraßen
Um die Straßenzufahrten und die Erschließung der Weiler Weißenried, Eisten, des Ostteils von Blatten sowie der Fafleralp und der Alpbetriebe rasch wiederherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, die allgemeine Polizeiklausel zu aktivieren.
Diese erstreckt sich auf die Projektierung und den Bau einer Notstraße zwischen Netzbord und Weißenried, einer Ersatzkantonsstraße zwischen Weißenried und Eisten, eines Anschlusses an die Fafleralpstraße und einer provisorischen Seilbahn zwischen Wiler und Weißenried.
Sie umfaßt auch die erforderlichen Studien für den Wiederaufbau der Kantonsstraße zwischen Wiler und Blatten sowie die Untersuchungen der Geologie und der Naturgefahren.
Die Regulierungsprojekte müssen bis Ende 2027 für die Straßen und bis Ende 2029 für die provisorische Seilbahn eingereicht werden, falls diese realisiert werden soll.
Verheerender Bergsturz im Lötschental
Am Mittwoch, 28. Mai 2025, stürzte eine Masse aus Fels und Eis vom Birchgletscher und vom «Kleinen Nesthorn» ins Lötschental und begrub den größten Teil des Dorfes Blatten sowie die weiter unterhalb gelegenen Weiler Ried, Oberried und Tännmatten unter sich.
Das verheerende Ereignis zerstörte die Kantonsstraße NG24 zwischen Wiler und Blatten (einschließlich Schutzgalerie) sowie die Kantonsstraße NG702 praktisch auf ihrer gesamten Strecke. Die Zufahrt und Erschließung der Weiler Weißenried und Eisten, aber auch der Fafleralp und weiterer Alpbetriebe wurden ebenfalls vollständig zerstört.
Dringlichkeit der Wiederherstellung
Um diese Verbindungen so schnell wie möglich wiederherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, von der allgemeinen Polizeiklausel Gebrauch zu machen.
Diese Klausel erlaubt es, die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und dem öffentlichen Beschaffungsrecht auszunehmen, dies in Einklang mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Sie darf angewendet werden, wenn die öffentliche Ordnung, das heißt die Sicherheit von Staat, Personen und Gütern sowie die öffentliche Gesundheit und Ruhe, von schwerem Schaden bedroht sind, der nicht anders abzuwenden ist.
Im vorliegenden Fall ist die allgemeine Polizeiklausel durch die Dringlichkeit der Wiederherstellung der Straßenzufahrten gerechtfertigt, die insbesondere für die Räumungsarbeiten und den Transport der Baumaschinen unerläßlich sind.
Zudem ist die Wiederherstellung der Verbindungen unbedingt erforderlich für die Wiederinbetriebnahme der vier vom Bergsturz verschonten Wasserkraftwerke, deren Leitungen ersetzt werden müssen, damit die Bevölkerung zurückkehren und der Tourismus wieder anlaufen kann, und daß damit schließlich die Landwirtschaft in Gang gehalten und der Zugang zu den Alpbetrieben gewährleistet werden kann.
Ausnahme vom Genehmigungsverfahren
Die Durchführung eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens mit öffentlicher Auflage würde mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen, was angesichts der Notlage eine ernsthafte Bedrohung und Störung der öffentlichen Ordnung darstellen würde. Aus diesem Grund werden die folgenden Arbeiten, Gutachten oder Studien zu Werken von öffentlichem Interesse erklärt und in Anwendung der allgemeine Polizeiklausel genehmigt:
– Bau einer Notstraße (2.7 Kilometer) Netzbord – Weißenried. Diese Straße ermöglicht Geländefahrzeugen und Landwirtschaftsmaschinen wieder die Zufahrt nach Weißenried und langfristig auch in den Ostteil von Blatten. Diese Maßnahme ist insbesondere wegen des laufenden Alpbetriebs dringend erforderlich. Der Abschnitt Netzbord – Weißenried wird von der Gemeinde Blatten gebaut.
– Der Bau einer Ersatz-Kantonsstraße für die NG702 zwischen Weißenried und Eisten, einschließlich eines Anschlusses an die Fafleralpstraße.
– Eine Variantenstudie zur Analyse verschiedener Optionen für den Neubau der Kantonsstraßen und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.
– Geologische Gutachten, die für die Festsetzung des Perimeters der neuen Kantonsstraße unerläßlich sind.
– Die Projektierung und allfällige Realisierung einer provisorischen Seilbahn Wiler – Weißenried für eine mögliche Inbetriebnahme ab Mai 2026.
Die Regulierungsprojekte müssen spätestens am 31. Dezember 2027 für die Straßenarbeiten und bis zum 31. Dezember 2029 für die provisorische Seilbahn, falls diese realisiert wird, eingereicht und öffentlich aufgelegt werden.
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(pd, rm)
(Archivbild)